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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern zeigte die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler einen Anstieg der Staatsverschuldung um 3 817 Euro pro Sekunde an. Pro Kopf beträgt die Schuldenlast 29 680 Euro. Dabei gilt aber, dass Deutschland kein Einnahmenproblem hat, sondern ein Ausgabenproblem. Einerseits ist der Haushalt voll mit ideologisch motivierten Ausgaben, und andererseits kollidiert die Tätigkeit des Staates viel zu oft mit der wichtigsten Regel des Haushaltsrechts, und zwar dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Beifall bei der AfD)
Von Fehleinschätzungen über vermeidbare Schlamperei bis hin zur exzessiven Verschwendung gibt es jeden nur denkbaren Missstand.
Das kennen wir ja von Ihnen!)
Die schlimmsten Fälle werden jedes Jahr vom Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch aufgelistet. Fangen wir bei uns selbst an, beim Bundestag: Für den Neubau des Elisabeth-Selbert-Hauses wurden ursprünglich Kosten von gut 28 Millionen Euro geschätzt; mittlerweile sind es fast 90 Millionen. Oder schauen wir auf die Bundesregierung: Eine Energiesparkampagne mit banalen Vorschlägen wie „Fenster schließen“ oder „Heizung herunterdrehen“ kostet bis 2025 rund 83 Millionen Euro.
Zuruf von der AfD: Wahnsinn!)
Am teuersten war aber die gescheiterte Einführung der Pkw-Maut. Trotz eines anhängigen Verfahrens beim EuGH ohne Erfolgsaussicht schloss der damalige Verkehrsminister Scheuer Betreiberverträge für die Pkw-Maut ab, für die nunmehr 243 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen sind. Herr Scheuer sitzt aber nicht im Knast, sondern im Bundestag. Er haftet nicht persönlich, auch nicht die CSU bzw. die Union. Nein, natürlich zahlt die ganze Zeche wieder einmal der eingeschläferte Michel, also der deutsche Steuerzahler. Wenn so eine Sauerei keine Konsequenzen hat, sollte auch der staatsgläubigste Bürger einmal über die libertäre Losung „Steuern sind Raub“ nachdenken oder über die Rede von Papst Benedikt hier im Bundestag, in der er Augustinus von Hippo zitierte: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“
Beifall bei der AfD)
Beim Thema Steuerverschwendung ist das Recht so defizitär, dass der Staat von der Räuberbande in der Tat nicht mehr weit entfernt ist.
Haushaltsuntreue wird derzeit nur nach § 266 StGB geahndet – wenn aber keine rein privatnützige Mittelverwendung vorliegt, nur bedingt wirksam. Denn erfasst werden im Spannungsfeld von Bestimmtheitsgebot und Verschleifungsverbot nur gravierende Pflichtverletzungen. An den Vorsatz sind, wie allgemein bei Wirtschaftsstraftaten, strenge Anforderungen zu stellen. Und es reicht eben nicht aus, wenn gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen wird, sondern mittels einer Gesamtsaldierung muss ein wirtschaftlicher Nachteil für die öffentliche Hand festgestellt werden.
Dogmatisch ist das alles korrekt; denn § 266 schützt ausschließlich das öffentliche Vermögen, nicht die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Haushaltsgebers. Der Bürger aber, der für alles die Zeche zahlt, hat einen Anspruch darauf, dass das Strafrecht auch den Verstoß gegen zumindest die wichtigsten haushaltsrechtlichen Vorschriften abdeckt.
Beifall bei der AfD
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!)
Unterm Strich macht es für den Steuerzahler keinen Unterschied, ob 1 000 Euro hinterzogen oder verschwendet werden. Die strafrechtlichen Konsequenzen von Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung könnten aber nicht unterschiedlicher sein. Und das Missverhältnis hat zugenommen, da Steuerhinterziehung immer härter bestraft wird. Das wäre dann nicht falsch, wenn ein Herr Scheuer die gleiche Strafe erhielte wie für Steuerhinterziehung im Umfang von 243 Millionen Euro.
Unser Gesetzentwurf greift einen Reformvorschlag von Professor Schünemann von 2011 auf. Ein eigenständiger Tatbestand der Haushaltsuntreue bestraft die qualifizierte haushaltsrechtliche Pflichtverletzung, ohne dass konkret ein Vermögensnachteil nachgewiesen werden muss. Ebenso wird eine Mittelbewilligung bestraft, wenn zwischen Ausgabe und dem verfolgten Zweck oder der Leistungsfähigkeit der mittelverwaltenden Stelle ein auffälliges Missverhältnis besteht. Durch die Möglichkeit, sich von der zuständigen Prüfstelle die Unbedenklichkeit bestätigen zu lassen, ist gewährleistet, dass kein Beamter sich vor Strafe fürchten muss, weil er in einem Zweifelsfall den Sachverhalt falsch einschätzt. Die Regelung ist auch nicht Ausdruck eines Generalverdachts, jedoch geeignet, erforderlich und angemessen, um einen sparsamen Umgang mit dem vom Steuerzahler abgepressten Geld sicherzustellen. Die persönliche Haftung folgt aus § 823 Absatz 2 BGB.
Gewiss sind die Vorschläge von Schünemann nicht unbestritten oder alternativlos. Aber da sich in schon wieder zwölf Jahren nichts zugunsten des Steuerzahlers geändert hat, bedeutet die absehbare Ablehnung von Ihrer Seite, dass Sie von den Altparteien einen besseren Schutz des Steuerzahlers überhaupt nicht wollen, nicht einmal einen ersten kleinen Schritt dahin.
Beifall bei der AfD)
Denn die Verantwortlichen für die im Schwarzbuch dokumentierte Steuerverschwendung haben alle ein schwarzes, rotes, grünes, gelbes oder mitunter sogar noch ein dunkelrotes Parteibuch. Die Bürger aber werden sich genau daran erinnern und sich merken,
… dass Sie die Steuern verschwenden!)
wer Steuerverschwendung politisch begünstigt oder bestrafen will.
Beifall bei der AfD)
Esther Dilcher für die SPD-Fraktion hat das Wort.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP])