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Frau Präsidentin! Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Haushaltsentwurf an:
Erstens. Der Haushalt 2023 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann; er kann es nicht.
Beifall bei der AfD)
Eine Notsituation 2023 hatte bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt. Ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt. Der Haushaltsentwurf ist und bleibt somit verfassungswidrig; daran ändert sich heute nichts.
Beifall bei der AfD)
Zweitens. Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden. Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften, also mit den Mitteln, die der Steuerzahler mit mühsam erarbeitetem Geld an den Staat abführt. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2– und Immigrationspolitik sowie teure Kriegspolitik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben der Verfassung.
Beifall bei der AfD)
Drittens. Die Verschuldung 2023 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst diese Zahl ist noch getrickst. Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um. Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt 2023 bei etwa 90 Milliarden Euro Neuverschuldung oder etwa 350 Prozent des Zulässigen; das ist die Wahrheit.
Zudem lassen Sie heute, 30 Tage vor 2024, den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt 2024 bekommen wird. Rufen Sie gleich am Silvesterabend erneut eine Notsituation aus?
Ein Feuerwerk!)
Wie werden Sie sie diesmal begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur unkontrollierbaren Notsituation? Das „Handelsblatt“ berichtet heute von Ihrem „Notlage light“-Plan; das steht da wirklich. Es ist nur noch grotesk und verfassungsfern, was hier geplant ist.
Beifall bei der AfD)
Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 2023 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen.
Hört! Hört!)
Warum eigentlich nicht, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann selbst uferlos Schulden machen will, nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“? Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Haseloff, Kretschmer, Wüst im Nacken, also die Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Erhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund?
Beifall bei der AfD)
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre den Notstand ausgerufen. Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und den immer noch vorhandenen Linken.
Herr Merz, Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in den Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember. Herr Merz, im Dezember bekommen Sie die Gelegenheit, es zu beweisen: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist dann unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann voraussichtlich der fünfte und letzte sein. Warum der letzte? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD)
Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sven-Christian Kindler.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)