Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Minister Lauterbach, Sie haben ja immer betont, dass zur Krankenhausstrukturreform mindestens drei weitere Gesetze dazugehören, nämlich einerseits das schon angesprochene Transparenzgesetz und andererseits die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Nun wissen wir ja, dass gerade beim Rettungsdienst und in den Notfallambulanzen eine relevante Zahl der Hilfesuchenden Personen mit psychischen akuten Krisen sind, die in aller Regel in dieser Struktur bisher nicht ausreichend gut versorgt werden. Darum haben wir im Koalitionsvertrag auch festgelegt, dass wir eine flächendeckende Ausweitung der Krisenhilfe wollen; das hat auch die Krankenhauskommission entsprechend empfohlen. Ich würde gerne wissen, was Sie und das BMG in dieser Richtung planen, –