Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Weil der Kollege Mieves zu Recht darauf hingewiesen hat, wie wichtig die Digitalisierung der Daten im Gesundheitssystem ist – da sind wir uns ja alle einig –, und Sie, Herr Minister Lauterbach, auf die entsprechenden Gesetze, das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, hingewiesen haben, würde mich Folgendes interessieren: Wir haben ja in der letzten Legislatur sehr gut mit Ihrer Fraktion, auch mit Ihnen als federführendem Gesundheitspolitiker, zusammengearbeitet, und ich kann mich erinnern, dass es da das Patientendaten-Schutz-Gesetz gab. In diesem Zusammenhang hatten wir damals schon unter unserer Federführung den Anlauf unternommen, die Daten, die dort einfließen, auch für forschende Unternehmen nutzbar zu machen.
Das ist von Ihnen und Ihrer Fraktion abgelehnt worden. Können Sie bitte mal erklären, wie bei Ihnen der Meinungsumschwung, dass das jetzt möglich sein soll, zustande kam?