Lieber Herr Abgeordneter, zum einen: Ich widerspreche ausnahmsweise nicht, wenn Sie mir ein Wort in den Mund legen, was ich nicht gesagt habe, was Ihre Kompetenz betrifft. Zum Zweiten: Auch kenne ich diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht. Ich bin nicht Verwaltungschef der zuständigen Abteilung. Ich weiß, dass das Kommando Sanitätsdienst regelmäßig den Evaluierungsprozess durchführt. Darauf setze ich; darauf baue ich. Das sind die Experten, die sich auch der medizinischen Expertise anderer bedienen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. – Danke.