Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Frage mutet befremdlich an. Denn im Grundgesetz steht: Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen, ist Aufgabe des Bundes. – Genau das tun wir seit mehreren Jahrzehnten. Was ist die Aufgabe von Streitkräften? Die Aufgabe von Streitkräften ist, dann, wenn wir angegriffen werden, einen Abwehr-, einen Verteidigungskrieg zu führen. Um diesen Abwehrkrieg führen zu können, muss man kriegstauglich, muss man kriegstüchtig sein, man muss die Fähigkeiten besitzen, einen Krieg zu führen. Genau darum geht es, und genau das habe ich gesagt und gemeint und auch erklärt, vielfach. Von daher, würde ich sagen, ordne ich die Frage unter der Rubrik ein: Sie wollen eine Antwort haben, die Sie nicht bekommen können.