Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich darf mich für die Frage ganz herzlich bedanken. – Zunächst einmal: In dem Transparenzgesetz ist die eben von mir beschriebene regionale Transparenz, welche Klinik für welchen Eingriff wie viel Erfahrung hat, wie oft ein Eingriff gemacht wird, mit welchen Ergebnissen, ob es oft zu Komplikationen gekommen ist, ob man entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte hat oder nicht, geregelt. Das ist dringend notwendig, damit wir im nächsten Jahr eine bessere Versorgung bekommen. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetz auch Mindererlöse in der Pflege in der Größenordnung von 6 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Das ist Geld, das die Krankenhäuser im nächsten Jahr unbedingt an Liquidität benötigen. Wenn dieses Geld nicht fließen würde, wäre ein abwendbares flächendeckendes Krankenhaussterben möglicherweise nicht abwendbar. Der dritte Punkt ist: Mit diesem Transparenzgesetz werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass das eigentliche Krankenhausgesetz umgesetzt werden kann. Wir würden sonst Zeit verlieren. Somit glaube ich, dass wir die Länder im Vermittlungsausschuss von der unbedingten Notwendigkeit dieses Gesetzes überzeugen können.