Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich auch aus Bayern komme, bin ich mir sicher: Da kommen noch ganz andere Dinge. Viele Sauereien, Maskendeals usw.: Davon haben wir ja mit der CSU in den letzten Jahren und Jahrzehnten genug gehabt. Insofern werden wir da auch noch einiges erleben. „Und täglich grüßt das Murmeltier“ war eine sehr erfolgreiche Komödie in den 1990er-Jahren, in der ein Mann immer wieder denselben Tag erlebt und daran schlichtweg verzweifelt. Diese Komödie war ein Stück weit unterhaltsamer als die immer gleiche Schallplatte, die AfD und CDU/CSU auch heute wieder um 18.43 Uhr auflegen. Insbesondere die AfD, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat, ist hier nur noch mit einem kleinen Häuflein vertreten. Insofern muss man sagen: Es ist Zeit, jetzt auch mal ein bisschen Aufklärung in der Sache zu betreiben. Und das werde ich auch tun. Denn die gebetsmühlenartig vorgetragenen Unterstellungen, die nicht belegbaren Behauptungen, die Sie hier vorgebracht haben, und, so muss ich sagen, auch der Dreck, mit dem Sie hier werfen, sollen nur einen Zweck haben: den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu diskreditieren, weil man ihn in der Sache nicht angreifen kann. Das hat man von der AfD erwarten können. Aber dass die CDU/CSU so tief sinkt, das hatte man sich vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt einen Untersuchungsausschuss in Hamburg. Er hat festgehalten, belegt: An all diesen Unterstellungen ist nichts dran. Es gab keine Verfehlungen der zuständigen Hamburger Behörden. Es gab keine politische Einflussnahme. Es gab keinen finanziellen Schaden; kein Steuergeld ist verloren gegangen. Alles das ist schon untersucht worden und belegt worden, und Sie legen immer noch dieselbe alte Platte auf, nur um andere zu diskreditieren. Das ist unanständig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kommen wir mal zurück zu den Tatsachen, zu den Fakten. Cum-ex war immer illegal und strafbar. Und es war, Herr Güntzler und Herr Hauer, das Finanzministerium unter dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz, das zahlreiche Verschärfungen zur Verjährung und auch zur Strafbarkeit in diesen Fällen auf den Weg gebracht hat. – Ich erinnere Sie gerne daran. Herr Güntzler, Sie waren bei den Verhandlungen gar nicht dabei, ich schon. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Verjährungsfristen verlängert. Mit dem Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurde 2021 die Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zur Rückerstattung der Kapitalertragsteuer beschlossen, eine erweiterte Informationspflicht für Banken. Übrigens, wer war es denn, der gesagt hat, die Banken dürften nicht so stark belastet werden, das sei ja ein viel zu hoher bürokratischer Aufwand? Wir wollten – das haben wir auch durchgesetzt –, dass die Banken eine Kapitalertragsteuer-Datenbank einführen, damit eben nachvollziehbar ist, wer der wirtschaftlich Berechtigte an den Aktien ist, die um den Dividendenstichtag herum verschoben wurden, um damit eine doppelte Rückerstattung zu erhalten, sodass dieser Betrug möglich gemacht wurde. Wir und der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben das durchgesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben auch die Haftung für fehlerhafte Angaben eingeführt. All das haben wir getan. Wir haben Lücken geschlossen, wir haben die Verjährung verhindert. Das Ergebnis sieht man jetzt. Die juristische Aufarbeitung läuft und gewinnt an Fahrt. – Übrigens, wer gerade die Aufarbeitung erschwert, ist die CDU-geführte Landesregierung in NRW, die die Chefermittlerin der Staatsanwaltschaft Köln schwächen will. Da schauen Sie mal hin, Herr Hauer! Das ist Ihr Landesverband. Da gehen Sie mal zu Ihrem Ministerpräsidenten und sagen ihm, dass er die Bremsen lösen soll, wenn es um die Aufarbeitung in NRW geht. Wozu hat das, was wir machen, im September 2023 geführt? Die obersten Zivilrichter bestätigen die achtjährige Haftstrafe für Hanno Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung, weil er und andere sich an dem berüchtigten Cum-ex-Deal beteiligt haben; hervorragendes Ergebnis. Landgericht Bonn, 27. Oktober 2023: der nächste Cum-ex-Strafprozess. Dort muss sich der Fondsmanager der Luxemburger Firma Sheridan als nächster Banker wegen schwerer Steuerhinterziehung verantworten. 7. November, Düsseldorf: Das Landgericht Frankfurt hat bisher die schnellsten Urteile im Cum-ex-Strafprozess gefällt. 9. November, Anklage im Cum-ex-Skandal: Die Staatsanwaltschaft München will zwei Manager dort anklagen. Auch die Warburg-Gruppe ist jetzt, wenn ich zitieren darf, – – wegen der gestellten Rückforderungen an Hamburg – – mit ihrer Klage gescheitert. Es wurde jetzt bestätigt, – – dass die Verwaltung rechtmäßig gehandelt hat. Es ging kein Geld verloren. Bleiben Sie in Ihren – –