Ich möchte an der Stelle den Vorsitzenden des Deutschen BundeswehrVerbandes zitieren: Es handelt sich hier nicht um eine Regelanwendung. – Das sagt auch keiner. Dafür haben wir weiterhin § 55 Soldatengesetz. Es handelt sich hier um einen Notausknopf, und in diesen Fällen ist ein Notaus auch dringend notwendig. Und jetzt mache ich aus. Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Wehrbeauftragte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man stelle sich vor, ein Geselle in einem Handwerksbetrieb ist unzufrieden mit seinem Chef oder mit seinem Betrieb und dann sagt er: Ich mache jetzt was dagegen. – So weit, so gut; das kann es häufiger geben. Aber: Er legt Feuer im Betrieb, und er nimmt billigend in Kauf oder er will sogar, dass seine Kolleginnen und Kollegen und sein Chef dabei ums Leben kommen. Was passiert dann im wahren Leben? Er wird natürlich fristlos entlassen; es fangen natürlich Ermittlungen an. Nicht so allerdings bei der Bundeswehr: Wenn jemand länger als vier Jahre dabei ist, dann wird er suspendiert oder auch sie im Übrigen suspendiert, bekommt weiter volle Dienstbezüge, bekommt weiter freie Heilfürsorge ohne irgendeine Zuzahlung, erwirbt weiter Pensionsansprüche, und das vier Jahre oder, wie im Fall Franco A., sechs Jahre lang. Man kann ehrlicherweise keinem Menschen in diesem Land erklären, dass so was möglich ist. Jetzt könnte man argumentieren, meine Damen und Herren: Es gibt doch eine Treue- und eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn. – Ja, aber noch mal genau nachlesen: Das ist eine gegenseitige Treue- und Fürsorgepflicht. Und eine der beiden Seiten hat diese Treuepflicht aufgekündigt, und zwar in Wort und Tat, und deshalb zählt sie an dieser Stelle nicht mehr. – Frau von Storch, jetzt brüllen Sie nicht wieder dazwischen! Die Anhörung ist häufiger zitiert worden. Was wurde da alles gesagt: Alle bisherigen Instrumente reichen vollkommen aus, es müssten nur die Truppendienstgerichte besser ausgestattet werden. – Ja, wer hat denn die Zahl der Truppendienstgerichte in unserer Bundesrepublik reduziert? Das waren Ihre Verteidigungsminister, weil sie gesagt haben: Das Verfahren ist gut, wir reduzieren mal die Zahl der Gerichte. – Das passt nicht. Dann wird gesagt: Wir brauchen kein Gesetz. Es handelt sich doch nur um 0,022 Prozent der Soldatinnen und Soldaten, zwölf in der sogenannten Kategorie Rot. – Zwölf Menschen, zwölf Soldatinnen und Soldaten, die Zugang zu Kriegswaffen haben können. Das ist der wesentliche Punkt. Deshalb muss hier konsequent etwas getan werden. Es wird gesagt – und das finde ich ehrlicherweise erschütternd, liebe Union –: Den Dienstvorgesetzten, also den Disziplinarvorgesetzten beider Ebenen, also sowohl den Chefs als auch den Kommandeuren, fehle doch die Kompetenz, schwerwiegende extremistische Handlungen zu erkennen. Darüber hinaus wäre ja ein Machtmissbrauch möglich aufgrund verletzter Einzelheiten, nein, Eitelkeiten; dieses Wort kenne ich nicht. Ja, was haben Sie denn für ein Bild von unseren Disziplinarvorgesetzten, von unseren Truppenführerinnen und Truppenführern? Das ist hochqualifiziertes Personal, dem Sie das Leben unserer Soldatinnen und Soldaten anvertrauen. Bitte, liebe Union, wenn Sie sich in der Bundeswehr nicht auskennen, dann machen Sie Truppenbesuche, sprechen Sie mit den Soldatinnen und Soldaten. Es wurde eben auch angesprochen, die neue Regelung führe bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über vier Jahre zu einer nach 1945 nie dagewesenen existenziellen Unsicherheit. Darauf möchte ich überhaupt nicht eingehen; denn die Wehrmacht spielt in keinem Punkt, aber auch in gar keinem Punkt irgendeine Rolle für unsere Bundeswehr, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein Satz zur Gefahr der Willkür: Dagegen spricht, dass – erstens – der erste Disziplinarvorgesetzte es beantragen musst, es – zweitens – zum Kommandeur geht, der es gutheißen und eine eigene Stellungnahme schreiben muss. Dann geht es – drittens – an die personalführende Dienststelle BAPersBw, dort findet die Rechtsförmlichkeitsprüfung statt. Dann wird der Soldat, die Soldatin entlassen und bekommt weiter 50 Prozent der Bezüge, aus Fürsorgegründen. Mehr geht nun wirklich nicht.