Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Zuhörende! Wir sind uns einig, dass Personen, die unsere Verfassung ablehnen, keinen Platz in der Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst haben. Diese Ansicht wird von allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus geteilt. Wir diskutieren nicht darüber, ob Verfassungsfeinde aus der Bundeswehr entfernt werden sollen, sondern über das Wie. Die Wunschlösung der Ampelkoalition, die schwerwiegendsten Fälle durch einen Verwaltungsakt auszuschließen, erscheint auf den ersten Blick praktikabel, ist aber mehr Wunsch als Lösung. Denn dies birgt erhebliche Gefahren und wird paradoxerweise zu keiner Verkürzung der Verfahrensdauer führen, da diese lediglich an die Verwaltungsgerichte ausgelagert werden. Somit verfehlt die Gesetzesinitiative der Ampel ihr selbstgesetztes Ziel. An einer Reformierung des Wehrdisziplinarwesens und der Truppendienstgerichte sowie an deren adäquater personeller Ausstattung führt kein Weg und auch kein Verwaltungsakt vorbei. Noch problematischer ist, dass der Gesetzentwurf keine hinreichend konkreten tatbestandlichen Entlassungsgründe nennt. Stattdessen gibt es interpretationsoffene, tatbestandliche Voraussetzungen, welche der Führung des Hauses die Deutungshoheit überlassen. Es muss nicht einmal mehr schuldhaftes Handeln vorliegen. Als CDU/CSU-Fraktion können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Unsere Ablehnung basiert nicht auf einer Differenz über das Ziel der schnellen Entfernung der Verfassungsfeinde, sondern auf unserer Überzeugung, dass rechtsstaatliche Prinzipien unverzichtbar sind. Wir dürfen nicht zulassen, dass zur Erreichung dieses Ziels rechtsstaatlich herbeigebrachte Prinzipien geopfert werden. Denn das wäre nämlich ein Erfolg für ebendiese Feinde der Verfassung. Zudem scheint es, als ob das Hauptanliegen der Bundesregierung darin besteht, ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag abzuhaken. Denn um die Sache kann es Ihnen nicht gehen; sonst würden Sie die öffentliche Anhörung, die Ausschussdebatte, die zweite und dritte Lesung sowie die gleich folgende Abstimmung nicht in ein und derselben Woche durchführen – den vielfältigen Bedenken der Sachverständigen zum Trotz. Dann wird auch noch die Debattendauer im Plenum gekürzt. 26 Minuten Debattenzeit – so viel Bedeutung misst die Ampel diesem Gesetzentwurf zu. Aufgrund der unpräzisen Formulierung und dem daraus entstehenden Potenzial für Missbrauch sind viele Bundeswehrsoldaten ziemlich verunsichert, und das ist schlicht der Sache nicht würdig.