Nein. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dieser Woche hat „Der Spiegel“ gemeinsam mit dem ZDF das Ergebnis einer gemeinsamen Recherche veröffentlicht. Danach hat der Journalist Hubert Seipel über mehrere Jahre hinweg Hunderttausende Euro aus staatsnahen russischen Quellen erhalten. Und ausgerechnet in der Zeit, in der er das Geld erhalten hat, hat er positive Berichte über Russland und Putin verfasst. Dieser Vorgang zeigt, dass autoritäre Staaten wie Russland, wie China es auf die liberale Demokratie und ihre Institutionen abgesehen haben. Sie schicken Geld an extremistische Parteien in Europa. Sie führen Spionageakte durch. Und offenkundig statten sie auch Journalisten mit Geld aus, damit dann gefügige Berichterstattung gemacht wird. Wir müssen konstatieren, dass all diese Entwicklungen am öffentlichen Dienst nicht vorbeigehen. Schließlich haben wir in den letzten Monaten gelesen, dass ehemalige deutsche Kampfpiloten in China offenbar Kampfpiloten ausbilden und dabei NATO-Taktiken an China verraten. Das ist für eine liberale Demokratie unerträglich. Die Geheimnisse des Staates, die Geheimnisse und auch die Eigenheiten der liberalen Demokratie, sie dürfen nicht an unsere Feinde verraten werden. Deswegen schärfen wir das Beamtenrecht auch in dieser Hinsicht nach. Ich sage das ganz bewusst vorweg, weil es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist – dafür danke ich Ingo Schäfer und Marcel Emmerich als Berichterstatterkollegen –, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einmal nachzuschärfen, um deutlich machen, dass derjenige, der als deutscher Beamter nach dem aktiven Dienst für einen fremden Staat arbeiten möchte, sich das künftig genehmigen lassen muss. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das sollten wir dringend regeln. Deswegen ist es gut, dass das jetzt auf den Weg gebracht wird. Richtig ist, dass das vorliegende Gesetz nicht für Soldatinnen und Soldaten gilt. Ich habe mir aber sagen lassen, dass die Verteidigungspolitiker und auch das Bundesministerium der Verteidigung an einer Regelung arbeiten, die sich an dieser Regelung im allgemeinen Beamtenrecht orientiert. Das finde ich sehr gut. Insofern gehen wir mit dem allgemeinen Beamtenrecht voran und können dann im Soldatenrecht nachziehen. Darüber sprechen wir ja heute auch noch hier in diesem Haus. Der Punkt der Interessen fremder Staaten und der Interessen von uns als liberaler Demokratie, der kann dann später hier noch besprochen werden. Ich will auch noch darauf aufmerksam machen, dass dieser Gesetzentwurf im Allgemeinen geeignet ist, das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes in Deutschland zu schützen. Wir beschleunigen die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst, und wir machen das nicht einfach so, sondern wir orientieren uns an einer Regelung, die es in Baden-Württemberg, Schwarz-Grün, CDU, schon gibt. Thomas Strobl findet sie gut. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Das kann man so machen. Und wir orientieren uns an Baden-Württemberg, weil es dort eben besonders schnell geht. Wir haben ein Gesetz vorliegen, in dem es um die Verschärfung von Regeln für Beamtinnen und Beamte geht, die für fremde Mächte tätig werden. Wir haben ein Gesetz vorliegen, bei dem es um die Verschärfung von Regeln für Verfassungsfeinde geht. Und wir haben ein Gesetz vorliegen, bei dem es auch darum geht, die Regeln zu verschärfen, wenn Menschen nach ihrer aktiven Dienstzeit bei Privatunternehmen tätig werden; denn auch die Tätigkeit bei bestimmten Privatunternehmen kann geeignet sein, das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes zu beeinträchtigen. Ich glaube, uns ist hier ein gutes Projekt gelungen. Ich bitte um Zustimmung und freue mich auf weitere Debatten in dieser Frage, insbesondere im Soldatenrecht. Ich glaube, da ist noch viel zu tun. Herzlichen Dank.