Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Lennard Oehl hat bereits ausgeführt, wie wir mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz den Finanzstandort Deutschland stärken und Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält aber auch noch viele wichtige Maßnahmen, auf die ich gerne hinweisen möchte, nämlich zum Beispiel zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Endlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird es eine Internetseite geben, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Kontoführungsgebühren und die Dispozinsen bei Girokonten unabhängig und objektiv miteinander vergleichen können. Dafür hat meine Fraktion lange gekämpft. Dass wir das jetzt umsetzen, ist gut so. Diese Internetseite wird von der BaFin bereitgestellt und auf dem Laufenden gehalten. Sehr geehrter Herr Hauer, sie ist von der BaFin und keine privat angebotene Seite. Insofern können die Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf vertrauen, und das ist das wesentliche Neue an dieser Seite. Eine solche Vergleichswebsite führt zu mehr Kostentransparenz und macht es leichter, zu entscheiden, welches Konto dann zu einem passt. Ein weiterer wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Anhebung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage für Fonds- und auch für das Bausparen. Wir erhöhen diese Einkommensgrenzen auf 40 000 Euro bei Alleinstehenden und auf 80 000 Euro bei Zusammenveranlagten. Damit erweitern wir den Kreis der Förderberechtigten enorm. Damit können die Menschen im Land endlich auch wieder auf das bewährte Instrument der Arbeitnehmersparzulage zurückgreifen. Das dient der Vermögensbildung, und das ist auch gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch wenn hier von der rechten Seite sehr viele Zwischenrufe zu hören sind und auch wenn die Union signalisiert hat, dass sie diesem Gesetzentwurf zustimmt – Sie haben ja eher noch mehr bei einzelnen Maßnahmen gewollt –, möchte ich mich ganz kurz – das sind Sie ja gewohnt – auch mit dem Entschließungsantrag der Union beschäftigen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – zumindest ist es so zu lesen; vielleicht haben Sie sich auch verschrieben –, haben sich unter Punkt 4 Ihres Entschließungsantrags einen echten Klopper geleistet. Sie wollen Start-ups fördern, indem die Menschen ihre Altersvorsorge in einen Fonds stecken, der dann damit Wagniskapital für Start-ups zur Verfügung stellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als 80 Prozent aller Start-ups scheitern innerhalb der ersten drei Jahre. Sie wollen also die Altersvorsorgebeiträge der Menschen verzocken. Ich denke, das geht wirklich nicht. Deshalb ist es auch gut, dass wir diesen Entschließungsantrag ablehnen. Außerdem habe ich bereits in der Debatte heute Morgen darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihren weiteren Vorschlägen unheimlich hohe Belastungen für die kommunale Ebene auslösen. Sie schlagen unter anderem vor: – – eine steuerliche Vergünstigung für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung in Höhe von 25 Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein kommunales Belastungsfeuerwerk, was Sie vorschlagen. Wir beschließen das Gesetz, und das ist gut so.