Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Abschluss dieser Debatte einfach zur Sache zurück. Wir beschließen mit dem heute vorliegenden Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung nämlich drei Punkte, die das Baugesetzbuch betreffen, die weniger kontrovers sind, die den Puls nicht hochtreiben dürften. Ehrlich gesagt, kann ich Sie nur einladen, zuzustimmen. Wir haben am 6. November eine Expertenanhörung durchgeführt und sind auf durchweg positive bis sehr positive Resonanz gestoßen, weil wir mit diesem Gesetz die Kommunen stärken, die Wärmewende unterstützen und den Klimaschutz befördern werden. Als Erstes haben wir uns mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli auseinandergesetzt, das bekanntermaßen das erleichterte Bauen an den Siedlungsrändern im Außenbereich wegen nicht ausreichender Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben außer Kraft gesetzt hat. Diesen § 13b BauGB, der übrigens bei den Kommunen auf großen Anklang gestoßen ist, wollten wir ohnehin zum Ende des nächsten Jahres auslaufen lassen. Jetzt ersetzen wir ihn durch eine Überleitungsvorschrift, die Rechtssicherheit für die Kommunen herstellt. Bereits begonnene Planverfahren können geordnet abgeschlossen werden – hallo, hier spielt die Musik! –, im Einklang mit dem EU-Recht, ohne große Mehraufwand und Zeitverzug. Das war der dringende Wunsch der Kommunen, und dem kommen wir gerne nach. Aber, Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Wir verlängern § 13b nicht durch die Hintertür, wie manche befürchten; wir verlängern ihn aber auch nicht, liebe Union, wie manche hoffen. Er läuft ganz einfach wie geplant aus. Stattdessen bringen wir in diesem Jahr noch vor der umfassenden Novellierung des Baugesetzbuches die zügige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf den Weg, und zwar mithilfe einer temporären Sondervorschrift für den Wohnungsbau. Die parlamentarischen Beratungen dazu wollen wir noch vor Weihnachten einleiten. Kolleginnen und Kollegen, in direktem Zusammenhang mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung stehen die von uns geplanten Erleichterungen zum Einsatz von Biogas. Wir wissen: Auch Biogas wird gerade im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Wärmewende leisten können. Mit einem neuen Artikel wollen wir zeitlich befristet und abgestimmt mit den Zeithorizonten der kommunalen Wärmeplanung den Einsatz von ohnehin anfallenden Reststoffen erhöhen und die Errichtung – Kollege Föst hat es angesprochen – von Aufbereitungsanlagen sowie von Blockheizkraftwerken erleichtern. Wir unterstützen damit nicht nur die Wärmewende, sondern ganz grundsätzlich die Menschen im ländlichen Raum, die Menschen, die dort leben und arbeiten, und deren Lebensperspektiven. Ich komme jetzt zum Schluss und darf mich bedanken bei meiner Berichterstatterkollegin Christina-Johanne Schröder und meinem Berichterstatterkollegen Daniel Föst für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit und selbstverständlich beim Ministerium für die zielgerichtete Unterstützung. Wir legen heute, wie gesagt, einen guten Vorschlag vor – für unsere Kommunen, für eine gute Wärmewende und für den Umweltschutz. Sie können dem unfallfrei und ohne Gesichtsverlust folgen. Ich lade Sie dazu ein.