Da haben wir genau das Richtige gemacht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir machen heute einen großen Schritt in Richtung Wärmewende. Die Wärmewende ist wie eine Medaille mit zwei Seiten. Die eine Seite ist das Gebäudeenergiegesetz. Das haben wir – zugegeben – mit etwas Anlaufschwierigkeiten, aber dann doch als sehr gutes Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht, mit klaren Vorgaben, mit klarer Technologieoffenheit und auch mit einer klaren ordnungspolitischen Vorgabe. Das ist die eine Seite. Die zweite Seite ist die kommunale Wärmeplanung mit der Dekarbonisierung der Netze. Man macht es nur richtig, wenn man diese beiden Seiten der Medaille zusammennimmt, nur so wird die Wärmewende gut. Aber, um auch das noch mal ganz deutlich zu sagen, insbesondere den Zuschauerinnen und Zuschauern: Das Gebäudeenergiegesetz wird erst dann scharf gestellt, wenn eine Wärmeplanung vorliegt. Wir haben also die Reihenfolge richtig gewählt: Erst sind der Staat, die Kommunen, die Länder in der Verantwortung, eine ordentliche kommunale Wärmeplanung vorzulegen, und dann können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung für Investitionen treffen. Genau das ist die richtige Reihenfolge, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deswegen ist es auch richtig, dass beide Gesetze zum 1. Januar nächsten Jahres zeitgleich in Kraft treten. Scharf gestellt wird das Gebäudeenergiegesetz erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Wir unterscheiden auch zwischen den Größenklassen der Kommunen. Natürlich müssen wir darauf achten, dass kleinere Kommunen entbürokratisierte, einfache Verfahren haben, um die Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Genau das machen wir. Die Wärmeplanung wird deutschlandweit gelten, aber wir achten darauf, was Kommunen leisten können und wozu Kommunen fähig sind. Insofern sind wir als Ampelkoalition Partnerinnen und Partner der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende, meine sehr verehrten Damen und Herren. Neben diesen beiden großen ordnungspolitischen Vorgaben – Gebäudeenergiegesetz auf der einen Seite, kommunale Wärmeplanung auf der anderen Seite – haben wir auch Förderprogramme auf den Weg gebracht, um die Menschen auf dem Weg zu begleiten, um auch finanzielle Unterstützung dabei zu geben, dass sie das umsetzen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesförderung sicherzustellen, auszubauen und noch ein Kreditprogramm für vulnerable Gruppen auf den Weg zu bringen, sodass man sich Energiewende und Wärmewende auch leisten kann und wir da keinen zurücklassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist verantwortungsvolle Energiepolitik im Bereich der Wärme. Nein. Wir haben auch sichergestellt, dass die Frage des überragenden öffentlichen Interesses für Wärmenetze im Gesetz festgeschrieben worden ist; auch das ist ein wichtiger Punkt. Wir haben sichergestellt, dass es technologieoffen ist, dass alle Beschränkungen für die Biomasse fallen gelassen worden sind, sodass auch Biomasse in die Netze eingebracht werden kann. Auch da haben wir den Fortschritt walten lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dies ist ein gutes Gesetz. Ein gutes Gesetz für die Kommunen, für die Wärmeplanung, für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie wissen, sie können sich auf diese Fortschrittskoalition verlassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit dem Beschluss heute gibt es im Bereich der Wärmewende Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sie können sich sicher sein: Wir begleiten, wo wir können, auch die Kommunen auf dem Weg hin zu einer ordentlichen Wärmeplanung. In diesem Sinne: Glück auf!