Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also, lieber Herr Kollege Daldrup, eine Sache hat mich jetzt wirklich geärgert: Sie haben gesagt, dass die Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen – bei der Finanzierung der Wärmewende, bei der Finanzierung des Gebäudeenergiegesetzes, bei der Finanzierung der vielfältigen Ausgaben, die notwendig sind, um unseren Gebäudesektor CO2-neutral zu gestalten –, jetzt ungewiss ist, weil wir, die Opposition, nach Karlsruhe gegangen sind und Ihren verfassungswidrigen Haushalt gekippt haben. Das finde ich, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, lieber Herr Kollege. Sie haben hier einen Nachtragshaushalt hingelegt, der nicht einfach verfassungswidrig war, der nicht zweifach verfassungswidrig war. Der war gleich dreifach verfassungswidrig. Das hat Ihnen Karlsruhe ins Stammbuch geschrieben, und da sollten Sie ein bisschen mehr Demut zeigen, anstatt hier mit dem Finger auf die Opposition zu zeigen, sehr geehrter Kollege. Für uns ist völlig klar: Die Wärmeplanung ist zentral wichtig, damit wir die Wärmewende schaffen, damit wir unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele bis 2045 erreichen. Aber gerade weil diese Wärmeplanung so wichtig ist, hätten wir als Opposition uns nicht nur gewünscht, sondern wir hätten auch die glasklare Erwartung gehabt, dass Sie der Bedeutung des Gesetzes entsprechend auch gehandelt hätten, und zwar sowohl beim Verfahren als auch beim Inhalt. Aber beides haben Sie nicht gemacht. Sie haben beim Verfahren genau so weitergemacht, wie Sie beim Heizungsgesetz aufgehört haben. Auch dafür haben Sie vor der Sommerpause die Quittung vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Sie haben auch hier Verbände und Länder wieder nicht entsprechend angehört. Sie haben wenige Stunden vor dem Abschluss im Ausschuss 92 Seiten Änderungsanträge gemacht. Sie selbst, in Person, haben im Ausschuss noch minutenlang eine Protokollerklärung vorlesen müssen, damit Sie die Unklarheiten, die sich aufgrund der handwerklichen Schwächen dieses Gesetzes ergeben haben, irgendwie noch im Gesetzgebungsverfahren bereinigen, damit die Gerichte das am Ende noch vernünftig auslegen können. Das ist doch keine seriöse Arbeit, die Sie hier mit diesem Gesetz abgeliefert haben, meine Damen und Herren. Dieses Verfahren, das Sie gewählt haben, hat auch inhaltliche Folgen. Es ist ja nicht so, dass das ohne Folgen bleibt, sondern dieser strategische Fehler, den Sie gemacht haben, nämlich zuerst das Heizungsgesetz durch den Bundestag zu peitschen und erst dann in einem zweiten Schritt das Wärmeplanungsgesetz zu machen, also eine komplett verkehrte Reihenfolge, bringt es mit sich, dass Sie den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht haben. Denn die Wärmeplanung ist der zentrale Bezugspunkt für die Rechtspflichten, die aus dem Heizungsgesetz resultieren – so steht es bei Ihnen geschrieben. Und das Wärmeplanungsgesetz? Darüber diskutieren wir heute, Monate nachdem das Heizungsgesetz schon beschlossen wurde. Und Sie haben die vielen gesetzlichen Unklarheiten, die sich daraus ergeben – da können Sie noch so sehr schreien –, nicht aufgelöst. Was machen Sie denn, wenn das passiert, was die kommunalen Vertreter Ihnen gesagt haben, nämlich dass die Fristen, die Sie ins Gesetz hineingeschrieben haben, viel zu kurz sind? Dann werden Sie vor der Situation stehen, dass Sie keine Wärmeplanung haben, aber trotzdem das Heizungsgesetz scharfgestellt ist und trotzdem die Bürgerinnen und Bürger dann den Verpflichtungen aus dem Heizungsgesetz Rechnung tragen müssen. Sie wissen am Ende doch gar nicht, was noch alles kommt. Werde ich an das Fernwärmenetz angeschlossen? Gibt es bei mir Wasserstoff, oder muss ich auf die Wärmepumpe setzen? Das wissen die Menschen nicht. Die Rechtsunsicherheit bleibt. Die Unklarheit und die Verunsicherung bei den Menschen bleiben, weil Sie das Verfahren nicht ordentlich betrieben haben, meine Damen und Herren. Das führt am Ende dazu, dass Sie diese Unsicherheit und diesen Streit, der daraus resultiert, in die Kommunen tragen. Ich will dazu nur ein Beispiel sagen: Es ist zwar kommunale Wärmeplanung vorgesehen, es gibt aber keinen Anspruch darauf; es gibt keine Garantie, dass die am Ende umgesetzt wird. Aber ich als Bürger muss den Verpflichtungen des Heizungsgesetzes Genüge tun und baue dann möglicherweise für viele zehntausend Euro eine Wärmepumpe ein. Am Ende kommt aber ein Fernwärmeanschluss; ich unterliege dann dem Anschluss- und Benutzungszwang und muss am Ende Fernwärme machen. Dann habe ich viele Zehntausend Euro umsonst investiert. Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Diese Unklarheiten haben Sie nicht aufgelöst. Und deswegen werden wir diesem Gesetz, das handwerklich schlecht ist, bei dem das Verfahren nicht in Ordnung war und das viele Unklarheiten in sich trägt, nicht die Zustimmung erteilen, so wichtig es in der Sache gewesen wäre. Vielen Dank.