Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Koß, wenn etwas traurig und skandalös war, war es Ihre Rede. Der Union zu unterstellen, dass das populistisch wäre und dass wir nicht sachorientiert sind, das schlägt wirklich allem den Zahn aus. Meine liebe Frau Koß, Sie haben offensichtlich die Realität nicht zur Kenntnis genommen. Wir müssen bei dem Thema differenzieren. Und Sie haben vorhin nicht die Hand gereicht. Die hässliche Fratze des Antisemitismus hat natürlich ganz, ganz viele Facetten. Es gibt die durchgeknallten Typen ohne programmatische Verortung, es gibt den Linksextremismus, den Rechtsextremismus, der besonders gefährlich ist, aber es gibt natürlich auch, gerade in den vergangenen Jahren, den zugewanderten Antisemitismus. Und es ist so: Unsere Gesellschaft hat zu sehr die Mentalität gehabt: Alles wird gut und wird sich schon regeln. Wir merken jetzt – ganz, ganz dringend nach dem 7. Oktober 2023 –, dass hier großer Regelungsbedarf ist. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat im Übrigen vor einigen Jahren genau auf dieses Phänomen hingewiesen. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen und deshalb auch Antworten finden. Es ist gut, dass, beginnend mit den gestrigen bundesweiten Durchsuchungen, jetzt endlich auch gegen einen wichtigen Teil des organisierten Islamismus und Antisemitismus, nämlich gegen das Islamische Zentrum Hamburg, mit Nachdruck vorgegangen wird. Hier haperte es in der Tat am Gesetzesvollzug. Aber Kollege Throm hat es ja schon gesagt: Wir haben nicht nur ein Vollzugsproblem, sondern auch ein Problem der Regelungslücke. – Meine Damen und Herren, sowohl bei der Ausweisung von Antisemiten als auch bei der Nichtanerkennung des Flüchtlingsschutzes, der Nichteinbürgerung und der Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft sind, wenn man in die Gesetze guckt, die Hürden einfach zu hoch. Bei der Ausweisung ist zurzeit nach einer Straftat mindestens ein Jahr erforderlich, um überhaupt zu einem Ausweisungsbeschluss zu kommen. Wenn wir es mit dem Schutz unserer jüdischen Mitbürger ernst meinen, muss jede – und ich sage: jede – antisemitische Straftat regelmäßig zur Ausweisung führen. Und das ist der Antrag der Union. Jetzt sehe ich schon wieder die Juristen – das Ausweisungsinteresse des Staates auf der einen Seite und das Bleibeinteresse des Antisemiten auf der anderen Seite –, diese Abwägungsprozesse, die vollzogen werden. Aber hier darf ich allen Juristen sagen: Das Ausweisungsinteresse des Staates ist nicht abstrakt; denn hinter diesem Ausweisungsinteresse steht an dieser Stelle die Würde aller in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürger und die Ermöglichung des unbeschwerten jüdischen Lebens hier in Deutschland, ohne dass man ständig der Angst ausgesetzt ist. Das muss in diese Abwägung einfließen. Dies wäre jedenfalls ein eindeutiges und starkes Signal, das wir setzen könnten. Und dieses Signal brauchen wir auch bei der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und der deutschen Staatsbürgerschaft. Deshalb sehen die Gesetzentwürfe der Union hier auch deutliche Nachschärfungen und Verschärfungen vor. Meine Damen und Herren, lassen wir es nicht bei den Lippenbekenntnissen. Und vor allen Dingen: Nehmen wir die Realitäten, wie sie sich darstellen, zur Kenntnis, und verabschieden wir jetzt zügig die Gesetze, die zur Nachschärfung führen und den Antisemitismus wirksam bekämpfen. Vielen Dank.