Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die „Süddeutsche Zeitung“ hat am 12. November 2023 eine Halbzeitbilanz der Wirtschaftspolitik dieser Ampelregierung gezogen. Sie schreibt: Trotz der multiplen Krisen und der schwierigen Startbedingungen, die keine andere Regierung vor ihr so hatte, „bescheinigen der Bundesregierung praktisch alle führenden Ökonomen des Landes, bei der Bewältigung der Energiekrise ziemlich gute Arbeit geleistet zu haben“. Und ich sage Ihnen, Herr Middelberg: Ihre Äußerung über den Arbeitsminister, der mit gezielten Maßnahmen, beispielweise mit dem Kurzarbeitergeld, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut durch diese Krise gebracht hat, ist unverschämt. Sie sollten sich im Ton nicht so vergreifen, wie Sie es hier gemacht haben. Wir haben übrigens, Herr Middelberg, mit drei großen Steuergesetzen, die Sie anscheinend verschlafen haben, nämlich mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und jetzt mit dem Wachstumschancengesetz, die richtigen Weichenstellungen für Wachstum, für Wohlstand, für soziale Gerechtigkeit vorgenommen. Von Ihnen folgte auf die Frage nach Ihrem Vorschlag eine Leerstelle. Das wird einer konstruktiven Opposition nun wahrlich nicht gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir setzen Wachstumsimpulse mit einer Investitionsprämie, versprochen in der Koalitionsvereinbarung, für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter – ein neues Instrument, das gezielt Anreize für Unternehmen schafft, in Energieeffizienz, in den Klimaschutz zu investieren. Wir haben auch vereinbart, dieses Instrument weiter auszubauen. Wir haben Abschreibungsmöglichkeiten massiv ausgeweitet, beispielsweise im Wohnungsbau, wo ein bestehendes Instrument mit einem neuen Instrument der Abschreibung kombiniert werden kann, sodass in sechs Jahren insgesamt 66 Prozent steuerlich absetzbar gemacht werden können – ein Booster, ein riesengroßes Paket für bezahlbares, energieeffizientes Wohnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und an die Menschen. Wir erhöhen auch die steuerliche Forschungsförderung für innovative Unternehmen von morgen. Gerne. Frau Tillmann, es ist richtig, dass wir die Grenzen, die § 7b Einkommensteuergesetz vorsieht, nämlich eine Baukostenobergrenze und eine Grenze der förderfähigen Kosten, angehoben haben. Wir haben jetzt eine weitere Abschreibungsmöglichkeit auf den Weg gebracht, nämlich für sechs Jahre sechs Prozent. Damit haben wir die bestehende Abschreibungsmöglichkeit – 6 Jahre 5 Prozent – ausgeweitet. Und das ist kombinierbar. Das heißt: Man kann – man muss nicht – bis zu 11 Prozent im Jahr abschreiben und damit ein riesiges Abschreibungsvolumen erreichen. Das ist genau der Booster, genau die Maßnahme, die die Wohnungswirtschaft und die Menschen im Land brauchen. Das bringen wir jetzt auf den Weg. Das hat diese Koalition möglich gemacht. Wir haben ein zweites Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, nämlich das an die Rentnerinnen und Rentner. Wir haben gesagt: Wir werden die Doppelbesteuerung von Renten ausschließen. Mit diesem Gesetz machen wir den ersten Schritt dahin; im nächsten Jahr werden wir die weiteren Maßnahmen auf den Weg bringen. Damit ist auch das Versprechen an die Rentnerinnen und Rentner eingelöst, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben auch mehr Steuerfairness, mehr Kampf gegen Steuerbetrug und Steuergestaltung vereinbart. Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung – übrigens mit großzügigen Übergangsfristen für Unternehmen – werden wir die Digitalisierung vorantreiben, bürokratische Erleichterungen für die Unternehmen auf den Weg bringen und Kosten einsparen und dabei auch die Voraussetzungen dafür schaffen, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, der jährlich Milliarden kostet. Wir werden auch die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf den Weg bringen. Wir wollen, dass schädliche Steuergestaltung, die der einfache Arbeitnehmer, die einfache Arbeitnehmerin nicht umsetzen kann, jetzt frühzeitig erkannt und gemeldet wird, um Lücken schnell zu schließen. Es geht in diesem Gesetz auch um soziale Gerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ja. – Danke. Danke schön, Herr Birkwald. – Zunächst zu Ihrer letzten Frage. Ich kann Sie beruhigen. Wir haben vereinbart – und, glaube ich, auch in einer Protokollnotiz festgehalten –, dass wir im nächsten Jahr, also noch in dieser Legislaturperiode – so haben wir das vor; schauen wir mal, ob das umsetzbar ist –, weitere Instrumente, die notwendig sind, um ein vollständiges – wie es das BFH-Urteil uns auch vorgibt – Ausschließen der Doppelbesteuerung von Renten zu gewährleisten, auf den Weg bringen werden. Zu Ihrer ersten Anmerkung darf ich Ihnen sagen: Wir werden jetzt bis 2058 ein langsameres Ansteigen der Besteuerung auf den Weg bringen. Damit wird der Großteil der Doppelbesteuerungsfälle ausgeschlossen. Es gibt ein Gutachten – das müssten Sie wissen –, dass sich unter den Bedingungen, die wir jetzt anstreben – statt 1 Prozent nur ein Anstieg um 0,5 Prozent –, nicht alle Fälle auszuschließen sind. Ihr Vorschlag, die Besteuerung noch weiter nach hinten zu ziehen, würde sehr hohe weiße Einkünfte und damit Mindereinnahmen mit sich bringen. Das Gutachten, das das BMF in Auftrag gegeben hat, spricht ganz deutlich davon, dass wir noch zwei weitere Instrumente brauchen, nämlich einen typisierten Freibetrag – dafür brauchen wir Daten, die jetzt eingeholt werden, damit dieser typisierte Freibetrag auf den Weg gebracht werden kann – und eine individuelle Prüfung, falls jemand sagt, dass das noch nicht ausreicht. Diese Instrumente sind im Gutachten wunderbar dargelegt. Es wird aufgezeigt, dass wir damit die Doppelbesteuerung von Renten vollständig ausschließen werden. Diese Instrumente setzen wir im nächsten Jahr um. Und damit lösen wir das Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben, ein. Nein, ich möchte mal vorankommen. Die SPD ist auch die Partei der Kommunen. Wir wissen, dass wir in unseren Städten und Gemeinden mehr Wirtschaftswachstum brauchen. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Es war mir, es war uns deshalb ein großes Anliegen, die Belastungen, die dieses Gesetz für die Kommunen mit sich bringt und über die wir gesprochen haben, zu verringern. Das ist uns in den parlamentarischen Beratungen auch gelungen. Nach dem Entschließungsantrag der CDU/CSU – das muss ich sagen – würden die Belastungen für die Kommunen noch immens gesteigert. Es sei deutlich gesagt: Sie sind nicht die Partei der Kommunen; sie würden sie mehr belasten. Das sollen die Menschen draußen auch einmal wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Katharina Beck, Markus Herbrand, meine Wenigkeit und auch die anderen Kollegen aus dem Finanzausschuss haben in den letzten Wochen gezeigt, dass diese Koalition ganz geräuschlos liefert. Wir haben drei umfangreiche Gesetze auf den Weg gebracht. Das ist ein gutes Signal für die Menschen in diesem Land, für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze der Zukunft. Vielen Dank.