Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der wir fast täglich mit neuen Herausforderungen aller Art konfrontiert werden, sind es in großem Maße die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, die dafür sorgen, dass unsere Institutionen reibungslos funktionieren und auch die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Ihre Arbeit steht nicht immer im Rampenlicht, doch sie ist essenziell für unser Wohl und für die Handlungsfähigkeit unseres gesamten Landes. Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Beamtinnen und Beamten und spreche ihnen unsere Anerkennung aus. Herzlichen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso erfreulicher ist es, dass sich diese Wertschätzung gegenüber den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im diesjährigen Tarifabschluss vom 22. April niederschlägt. Es ist dabei für uns selbstverständlich, dass die Tarifergebnisse nun im Rahmen des hier vorliegenden Gesetzentwurfes zeit- und wirkungsgleich übertragen werden; denn nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes sind die Bezüge der Besoldungsempfänger und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, und das ist auch gut so. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten sind neben der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auch Inflationsausgleichszahlungen, eine Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro pro Monat und zusätzlich 5,3 Prozent linear, die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage und der Zulagen für militärische Führungsfunktionen sowie – und das ist neu – die Neueinführung der Ruhegehaltsfähigkeit weiterer Zulagen. Und jetzt kommt meine Kritik, liebe Koalitionsfraktionen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, uns aber einen Änderungsantrag am Montagabend um 20 Uhr zuzusenden, obwohl Sie wussten, dass wir an dieser Stelle nicht quer im Stall stehen: Das ist viel zu kurz. Das ist kein parlamentarisches Verfahren, das ist Willkür. Von daher erlauben Sie mir den Hinweis: Das ist so nicht in Ordnung. Zum Wohle unserer Beamtinnen und Beamten stimmen wir dem Gesetzentwurf aber zu. Herzlichen Dank.