werden diesem Anspruch aber leider nicht gerecht. Die einfache prozentuale Angleichung steuerlicher Freibeträge an die geänderten Regelbedarfe ist bestenfalls ein untauglicher Versuch, dem bestehenden Verfassungsauftrag nachzukommen. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Görke, am Anfang dachte ich wirklich, Sie wollten sich um die Aufnahme in die CDU/CSU-Fraktion bewerben. Beim ersten Satz dachte ich schon, uns schmilzt die Mehrheit im Finanzausschuss dahin. Aber Gott sei Dank wurde es besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Versuch der CDU/CSU-Fraktion, Bürgergeldbezieher gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuspielen, erteilen wir Freien Demokraten natürlich eine deutliche Absage. Sie sollten wissen, dass unsere Verfassung das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert. Dieses Recht besteht selbstverständlich auch in wirtschaftlich schwierigsten Zeiten. Richtig ist: Die sozialrechtlichen Regelbedarfe steigen im nächsten Jahr um circa 12 Prozent, und diese Erhöhung hat auch die Union mitgetragen. Das bedeutet: Entgegen dem Eindruck, den Sie hier und auch in anderen Debatten oft vermitteln, finden Sie diese Modifizierung offenbar sachgerecht und angemessen. Das sollten Sie dann auch in der öffentlichen Wahrnehmung so vermitteln. Die vermeintliche Zielsetzung der Union, Arbeit lohnenswerter zu machen, ist grundsätzlich zu unterstützen. Die Ausführungen dazu im vorliegenden, knapp einseitigen Antrag, bei dem der Titel deutlich mehr verspricht als der Inhalt, Hiernach darf das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum den Betrag nicht unterschreiten, den der Staat als sozialhilferechtlichen Mindestbedarf bestimmt hat. Folgerichtig hat Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits im September auf die notwendigen Anpassungen bei den Freibeträgen hingewiesen, und zwar in der Rede zur Einbringung des Haushalts. Die Datenbasis hierfür bieten die regelmäßig von der Bundesregierung vorgelegten Existenzminimum- und Steuerprogressionsberichte. Beide Berichte nutzen valide Zahlen und keine gefühlten Wahrheiten. Da die steuerliche Freistellung des Existenzminimums jederzeit gewährleistet sein muss, kann sich im Einzelfall auch zwischen zwei Berichten Anpassungsbedarf ergeben, und dem muss der Gesetzgeber dann zeitnah nachkommen. Der Bundesfinanzminister hat diese Notwendigkeit deshalb auch schon konkretisiert. Danach ist in Planung, den Grundfreibetrag um 180 Euro zu erhöhen. Der Kinderfreibetrag soll gar um 228 Euro erhöht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, man muss uns Freie Demokraten nicht davon überzeugen, die Steuerbelastung für die arbeitende Mitte und auch andere zu senken. Das ist uns, ehrlich gesagt, ein Herzensanliegen. Deshalb haben wir uns auch in der jüngeren Vergangenheit immer für Entlastungen eingesetzt. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz beispielsweise wurden in wirtschaftlich schwierigsten Zeiten allein in 2023 und 2024 Entlastungen im Umfang von über 50 Milliarden Euro beschlossen. Sie haben morgen Gelegenheit, weitere Entlastungen mit uns zusammen zu beschließen, wenn wir nämlich das Wachstumschancengesetz beraten werden. Das zeigt: Nicht schnell aufgeschriebene Phantomdebatten entlasten, sondern konkretes Regierungshandeln. Die Ampelkoalition jedenfalls sorgt in der Realität für mehr Geld in den Taschen der Bürgerinnen und Bürger. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich in der Koalition auch weiterhin für Entlastungen und gegen Steuererhöhungen einsetzen. Bekanntlich sehen das in unserer Koalition nicht alle so wie wir. Deshalb werden wir auch weiterhin darüber debattieren müssen. Selbstverständlich ist auch die Union herzlich eingeladen, diesen Prozess durch substanzielle Vorschläge zu unterstützen. Herzlichen Dank.