Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie, Herr Steiniger, und die CDU/CSU-Fraktion sich tatsächlich ernsthaft mit der arbeitenden Mitte unserer Gesellschaft auseinandersetzen würden – ernsthaft! –, dann würden Sie nicht diesen Antrag vorlegen und auf einer Seite Dinge zusammenfassen, die wir schon gemacht haben bzw. die wir machen werden, weil sie rechtlich geboten sind. Sie schreiben Selbstverständlichkeiten auf, die wir machen werden. Das ist das Papier nicht wert, die eine Seite, auf der es gedruckt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ja, es gibt eine hohe Teuerungsrate – Sie schreiben: von 6,1 Prozent. Übrigens hätten Sie in den Antrag auch schreiben sollen, dass wir im Oktober eine Inflationsrate von 3,8 Prozent hatten, auch aufgrund der Maßnahmen, die diese Ampelregierung auf den Weg gebracht hat. Und ja, es muss einen Inflationsausgleich geben, sowohl, was die Sozialleistungen, das Bürgergeld angeht, als auch, was die Löhne angeht. Wenn Sie immer vom Lohnabstandsgebot reden, dann sollten Sie mal die Studien zur Kenntnis nehmen, die besagen: Arbeit lohnt sich immer mehr als Sozialleistungen. – Und wenn Sie was für das Lohnabstandsgebot tun wollen, dann sollten Sie nicht nach unten treten, wie Sie es immer tun, sondern mal für Tarifbindung, Tariflöhne oder einen höheren Mindestlohn streiten. Dann könnten Sie was für das Lohnabstandsgebot tun. – Erstens. Zweitens. Im Rahmen der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums müssen jetzt auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angepasst werden. Wobei: Sie wissen doch ganz genau, dass wir mit dem Inflationsausgleichsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag schon angehoben haben respektive anheben werden. Was jetzt aber folgen muss, weil die Sozialleistungen ein Stück weit mehr angestiegen sind, ist, dass wir die Lücke schließen. Das werden wir auch tun. Die Lücke beträgt aber nicht 12 Prozent, wie Sie hier fälschlicherweise schreiben, sondern 5 bis 6 Prozent. Das werden wir tun; Herr Lindner hat es angekündigt. Diese Regierung wird es tun, und das Parlament wird es tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden also genauso angehoben wie sonst auch immer, und die Lücke wird geschlossen. Noch eins: Sie erwähnen, es sei eine Selbstverständlichkeit, auch das Kindergeld entsprechend zu erhöhen. Aber jetzt kommen wir mal zum Punkt, Herr Steiniger und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion: Was heißt denn – in Ihren Worten –, dass entsprechend dem Kinderfreibetrag auch das Kindergeld angehoben werden soll? Herr Steiniger, wir beide haben die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages in der letzten Legislaturperiode verhandelt. Leider konnten wir uns damals mit einer Sache nicht durchsetzen. Wir haben nämlich das Kindergeld entsprechend dem Kinderfreibetrag erhöht, jeweils um 2,58 Prozent. Was kam am Schluss aber dabei raus? Es kam dabei raus, dass der Kinderfreibetrag schon aufgrund eines höheren Ausgangsbetrags stark angehoben wurde, nominal stärker, als das beim Kindergeld der Fall war. Was war am Schluss die Folge? Dass denjenigen mit den höchsten Einkommen über den Kinderfreibetrag 192 Euro mehr geblieben sind, während das Kindergeld nur um 60 Euro erhöht wurde, – ein Gap von 132 Euro. Was haben wir in der Ampel 2022 gemacht? Wir haben das Kindergeld stärker erhöht und haben diese Lücke wieder ein Stück weit verringert, sodass wir in dieser Ampel diejenigen mit kleinen und mittleren Einkommen, die Sie angeblich entlasten wollen, stärker entlastet haben. Das ist ein Erfolg dieser Ampel, der mit Ihnen nicht möglich war. Ich sage Ihnen auch: In der Kindergrundsicherung ist genau das auch vorgesehen, nämlich dass wir diese Lücke, die sich aus der Differenz zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld ergibt, perspektivisch schließen werden, für mehr Gerechtigkeit, für die Mitte dieser Gesellschaft, die Sie immer im Munde führen, aber für die Sie nichts tun – wir schon.