von fast allen Sachverständigen zerrissen. Auch deshalb, meine Damen und Herren, wurden die Gesetzentwürfe in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Hauruckverfahren ändern Sie heute, kurz vor Fristablauf, die Übermittlungsvorschriften für die deutschen Geheimdienste, die künftig Daten sowie Informationen an eine unbegrenzte Zahl von in- und ausländischen Stellen, von öffentlichen und nichtöffentlichen – also privaten – Stellen weitergeben können. Auch nicht definierte über- und zwischenstaatliche Stellen sollen künftig von BND, MAD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ganz legal und ohne weitere Kontrolle besonders sensible personenbezogene Daten übermittelt bekommen. Die beiden dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe waren in ihrem Regelungsgehalt vielfach unverständlich, inkonsistent und in der Detailtiefe von niemand anderem zu kontrollieren als den Geheimdiensten selbst. Das ist das Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Die Ampelkoalition hat vorgestern im Ausschuss zwei umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt. Doch statt die Probleme zu beheben, haben Sie die Unübersichtlichkeit und das gesetzestechnische Chaos noch verschärft. Nur ein Beispiel: In der Neufassung des § 11c des BND-Gesetzes schreiben Sie: Eine Übermittlung personenbezogener Daten an inländische, nichtöffentliche Stellen ist unzulässig. Und dann geht es weiter: Es sei denn, es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Übermittlung erforderlich ist. Und dann sagen Sie im Anschluss: wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung irgendwie gefährdet wäre. – Das steht in den Aufzählungspunkten. Darunter kann man fast alles subsumieren, und es ist alles möglich. Sie geben den Geheimdiensten freie Hand, anstatt die Befugnisse zu begrenzen. Genau das machen wir nicht mit, und deshalb lehnt Die Linke beide Gesetzentwürfe ab. Wir sind im Übrigen – ich habe Ihnen das schon zweimal prophezeit, und ich habe zweimal recht behalten – ziemlich sicher, dass auch diese beiden Gesetze wieder in Karlsruhe landen und dort beanstandet werden. Herzlichen Dank.