Hochverehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Kollege Stracke von der Union, herzlichen Dank für diesen Gesetzentwurf. Wir diskutieren seit Monaten über die Frage, wie wir unseren Sozialstaat in der aktuellen migrationspolitischen Situation so aufstellen, dass wir der Lage Herr werden. Am 29. Oktober haben die FDP-Minister im Kabinett unter anderem diesen Vorschlag veröffentlicht, nämlich das Asylbewerberleistungsgesetz so nachzuschärfen, dass es den Verfahrensdauern vernünftig angepasst wird. Am 6. November gab es die Einigung der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages mit den Ministerpräsidenten. Und acht Tage später, am 14. November, reichen Sie diesen Gesetzentwurf ein. Da weiß man gar nicht, was man Ihnen zuerst wünschen soll: einen guten Morgen oder herzlichen Glückwunsch zu der Einsicht, dass Sie jetzt als Unionsfraktion hier im Deutschen Bundestag mit Ihren Ministerpräsidenten übereinstimmen. Ich sage mal beides: Herzlichen Glückwunsch zu dieser Einsicht und guten Morgen, dass Sie damit auch kommen! Da nehme ich mal den Kollegen Seif aus der Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt mit dazu. – Gerne. – Sie sprechen davon, dass der Zusammenhalt in unserem Land gefährdet ist und dass wir uns deswegen sehr ernsthaft diesen Fragen, auch hier im Hause im Übrigen, nähern müssen. Da bin ich vollständig bei Ihnen. Die Frage ist nur: Sie schreiben hier aus einem Papier vom 6. November 2023, über das bereits Einigkeit besteht – die Kollegin hat es gesagt –, wortwörtlich ab und bringen das jetzt hier ein, völlig isoliert – mein Gott, nun schreien Sie doch nicht immer so; Sie haben doch gleich noch Redner –, und dann auch noch mit einer Begründung, die wirklich nicht sonderlich weit trägt. Das mit den Pull-Faktoren mag durchaus ein Argument sein. Aber wissenschaftlich ist das nicht belegt, und es trifft auch gar nicht den Kern. – Nein, das sagt er nicht, sondern wir begründen ordentlich, weshalb wir inhaltlich – das habe ich gerade gesagt – schon Konsens geschaffen haben, nämlich mit Verfahrensdauern und damit, dass wir einen Sozialstaat an Sachargumenten skalieren. Deswegen gibt es einen Unterschied zwischen den Bürgergeldempfängern mit Aufenthaltsstatus und denjenigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, während sie auf den Ausgang ihres Verfahrens noch warten. Dafür ist es ursprünglich gedacht. Man stellt fest: Nach den Verfahren des BAMF gibt es häufig noch Klageverfahren. Im einzigen Bundesland mit einem FDP-Minister der Justiz dauern die Verfahren drei bis vier Monate nach der jetzigen Rechtsordnung. In anderen Bundesländern dauern sie fast vier Jahre. Jedenfalls dauern sie im Schnitt der Bundesrepublik Deutschland nicht 18 Monate. Deswegen ist es allein schon aus diesem Grund richtig, das Asylbewerberleistungsgesetz an diese Verfahrensdauern anzupassen und von 18 auf 36 Monate zu gehen. Warum kommen Sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf? Sie wissen – weil Sie die Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche kennen –, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in der nächsten Woche, in der Haushaltswoche, ein Gesetzespaket dazu einbringen, wo genau dieser Punkt enthalten sein wird. Ganz herzlichen Dank an die Union, die uns dann sicherlich konstruktiv unterstützt, dieses Paket in der Haushaltswoche zu beschließen! Dann werden wir das noch vor Weihnachten im Bundesgesetzblatt haben. Ich muss auf das zurückkommen, was der Kollege Seif richtigerweise gesagt hat: Führen wir hier eine ernsthafte Debatte, und versuchen wir, Lösungen in der demokratischen Mitte dieses Hauses, wie es häufig so schön heißt, gemeinsam zu entwickeln? Oder kommen wir mit Einzelanträgen, schlecht begründet, einen minimalen Aspekt der Notwendigkeiten abbildend, um hier Trallala und einen großen Zampano zu machen? Ich hoffe, Herr Kollege Stracke – so verstehe ich Sie, und so ist auch mein Menschenbild von den Abgeordneten der CDU/CSU hier im Haus –, dass Sie das mit uns gemeinsam ernsthaft angehen wollen. Ich freue mich auf Ihre Verfahrensunterstützung, übrigens auch auf die der Länder, auch auf den Fristverzicht, damit dies noch vor Weihnachten Eingang ins Bundesgesetzblatt findet und wir dieses Thema insgesamt abräumen können. Ich muss Ihnen nicht sagen – Sie wissen das selbst –, dass viel mehr dazu gehört als die Verlängerung der Bezugsdauer nach Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate. Wir müssen auch über Sachleistungen reden, übrigens in einem einfachen Verfahren. Wir müssen darüber reden, das GEAS in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Wir müssen über Rückführungsabkommen reden; das haben wir beim letzten Tagesordnungspunkt gemacht. Das alles sind Dinge, die wir schon angehen. Das führt an dieser Stelle bei aller Wertschätzung der Kollegen sicherlich nicht weiter. Nein, vielen Dank. Lassen Sie uns die Gesamtthematik angehen, mit allen Fragen, die notwendig sind, ernsthaft und vernünftig. Wir freuen uns darüber, dass die Union das mit uns gemeinsam macht. Das setzt möglicherweise weitere Skalierungen im Asylbewerberleistungsgesetz voraus, weil diejenigen, die ausreisepflichtig sind, also ein negatives Votum aus dem Verfahren haben, ja sachlogisch anders gestellt werden müssten als diejenigen, die noch im Verfahren sind. Da ist für uns viel zu tun. Tun wir das seriös und gemeinsam! Frau Präsidentin, herzlichen Dank.