Wir haben die Schuldenbremse und damit zusammenhängend die Frage der Generationengerechtigkeit. Diese Frage stellt sich aber doch auch bei der Klimagerechtigkeit, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima aus dem Jahr 2021, auf das heute mehrfach verwiesen wurde. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst möchte ich sagen: Wir sollten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt diskutieren. Bei einigen Reden der Fraktion, die diese Debatte angemeldet hat, hatten wir nicht das Gefühl, dass über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geredet wird, sondern eher, dass man sich in einem Fußballstadion befindet. Das ist dieser Debatte und dem Urteil nicht angemessen. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat selbstverständlich eine enorme Bedeutung für die Regierungskoalition. Der Bundesfinanzminister, der Bundeskanzler, der Bundeswirtschaftsminister haben dazu gestern Stellung genommen und unmittelbar Konsequenzen gezogen. Es hat große Auswirkungen auch auf uns als Bundestagsabgeordnete, auf den Bundestag und auf die gesamte Bundesrepublik. Es ist angeklungen: Es wird auch große Auswirkungen haben, gerade auf die Länderhaushalte. Die Art und Weise unseres Handelns wird sich nun höchstwahrscheinlich ändern. Die politische Gestaltungskraft in Haushaltsverhandlungen, in Haushaltsaufstellungen wird anders werden. Aber gerade daher ist es doch wichtig, dass wir jetzt die Gründe des Urteils analysieren, abwägen und gucken, wie wir damit umgehen. Das ist verantwortliches Handeln. Das ist Regierungshandeln. Aber einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier eine Debatte zu führen und dann offensichtlich nicht mal die Urteilsgründe ordentlich gelesen und sich mit dem Inhalt des Urteils auseinandergesetzt zu haben, das lässt wirklich die Demut vor der Entscheidung unseres Verfassungshüters vermissen. Das Urteil ist die erste Entscheidung zu Artikel 115, der im Jahr 2011 neu in das Grundgesetz gekommen ist. Das hatte damals eine unglaublich große Tragweite, und es ist auch jetzt seriös zu behandeln. Es ist die Prämisse der Demut, hier rechtlich genau vorzugehen und das Urteil nicht politisch zu instrumentalisieren. Was wollen Sie denn mit dieser Debatte erreichen? Es sind uns viele ernsthafte Fragen aufgegeben worden. Eine Antwort kann man einen Tag später nicht geben, und Sie haben das in Ihren Redebeiträgen auch gar nicht versucht. Wir werden das Urteil prüfen. Wir werden mit der Regierung handeln. Und wir werden bei zukünftigen Haushaltsaufstellungen selbstverständlich auch entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes handeln. Es gilt jetzt, nicht zu poltern, sondern es gilt, die Seriosität des Rechtsstaates und damit unser Verhalten gegenüber einem anderen Verfassungsorgan zu wahren, indem an Problemlösungen gearbeitet wird. Dafür sind wir doch gewählt: um an Problemlösungen zu arbeiten. Herr Dobrindt, dass Sie hier dann von quasipolitischen bzw. ideologischen Vorhaben sprechen, wenn es um Wirtschaftsansiedlungen geht, wenn es um die Frage geht, wie wir unsere Wirtschaft umbauen, lässt das, gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahre 2021 gesprochen wurde, zusätzlich den notwendigen Respekt gegenüber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vermissen. Was mir aber auch sehr wichtig ist anzusprechen: Dieses Urteil zeigt doch gerade auch in dieser Situation, in der insbesondere eine Fraktion in diesem Haus immer wieder Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und immer wieder Zweifel an der Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Organisationen säen will, dass die Gewaltenteilung funktioniert, dass andere Verfassungsorgane auch harte Entscheidungen treffen, dass wir unsere Ämter alle mit großem Engagement und pflichtgemäßem Ermessen ausüben und dass wir uns auch in schwierigen Zeiten darauf verlassen können, dass wir einen guten Hüter unserer Verfassung haben. Wir werden jetzt mit den Konsequenzen des Urteils umgehen. Wir werden die Rechtsprechung auslegen. Das gebietet der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber große Teile dieser Debatte haben ebendiesen Respekt vermissen lassen. Vielen Dank.