Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht zum Kern des Urteils von gestern: Das Verfassungsgericht hat gestern ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds gesprochen. Und die Bundesregierung hat klar und deutlich gesagt und erklärt, dass sie dieses Urteil selbstverständlich beachtet und umsetzen wird. – Das kann man am Anfang ruhig noch mal sagen, nicht wahr? Das Gleiche gilt selbstverständlich für die SPD-Bundestagsfraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb bin ich Bundeskanzler Scholz, Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck ausdrücklich dankbar dafür, dass sie gestern gemeinsam besonnen und klar auf das Urteil reagiert haben. Das ist genau die richtige Haltung. Das ist genau das richtige Vorgehen. Das hat die volle Unterstützung meiner Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus, Herr Merz, geht es jetzt um eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tiefer liegenden Folgen, eben weil es ein grundlegendes Urteil ist, eben weil sich das Verfassungsgericht überhaupt das erste Mal grundlegend zu Fragen der Schuldenregeln und der Nutzung von Sondervermögen geäußert hat und eben weil es ein Urteil ist, das nicht nur Auswirkungen auf den Bund hat, sondern auch auf die Länder, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und eins ist auch klar: Schnellschüsse wären jetzt nicht seriös; sie wären der Tragweite der Entscheidung nicht angemessen. Das gilt für die Regierung, das gilt für die Regierungsfraktionen, das gilt für die Oppositionsfraktionen. Jetzt ist nicht die Zeit für politische Winkelzüge, sondern für kluges Handeln und staatspolitische Verantwortung, lieber Herr Kollege Merz. Mit dem Urteil von gestern liegen jetzt erstmals höchstrichterliche Leitplanken vor, wie die Schuldenregeln unserer Verfassung zu interpretieren und anzuwenden sind. – Ja, ja, wie immer: Sie wussten alles vorher. Das ist jetzt die Stunde der Besserwisser und Neunmalklugen. Alles klar. Sie waren noch nie dabei. Sie haben noch nie regiert in der Bundesrepublik Deutschland, wenn ich mich richtig erinnere. Sie waren nie in der Großen Koalition mit uns. Erst jetzt mit dem Urteil aus Karlsruhe gibt es nun diese Grundlagen. Erst jetzt gibt es einen höchstrichterlichen Rahmen zur Anwendung der Schuldenregeln. Dazu ist noch etwas wichtig: das klare Signal, dass diese Regierung, diese Koalition, unser Staat weiter handlungsfähig sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden deshalb diesen Bundeshaushalt im vorgesehenen Zeitrahmen verabschieden. Wir werden damit am 1. Dezember einen Bundeshaushalt annehmen, der auch weiterhin starke Zukunftsinvestitionen vorsehen wird, der auch weiterhin starke Investitionen in die innere und äußere Sicherheit unseres Landes starke Instrumente für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land vorsehen wird. Im Übrigen: Es war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das in einer anderen wegweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2021 den Klimaschutz als elementare Zukunftsverantwortung aus unserer Verfassung hergeleitet hat – ein Handlungsauftrag an die Politik, der weiter Bestand hat, ein Handlungsauftrag, der durch mutiges Handeln weiter politisch zu füllen ist, und ein Handlungsauftrag, der weiter erhebliche finanzielle Ressourcen verlangen wird. Denn eins ist meiner Fraktion, der Ampel doch völlig klar: Klimaschutz und sozialer Zusammenhalt dürfen nicht die Verlierer sein. Zusammengefasst: Es geht jetzt darum, erstens das Urteil zu beachten und umzusetzen, zweitens mit Besonnenheit – ich weiß, das ist für manche ein Fremdwort – die längerfristigen Schlussfolgerungen zu ziehen und drittens bei alledem die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird deshalb alles dafür tun, dass uns genau das auch gelingen wird. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es wird gelingen.