Frau Ministerin Lemke, drei Bemerkungen dazu: Erstens. Sie haben mit einer formalen Bemerkung begonnen; ich will mit einer antworten. Die Ampelfraktionen und unsere Fraktion haben vereinbart, dass es eine verbundene Debatte gibt zu dem Klimaanpassungsgesetz und zu unserem Antrag zur Klimakonferenz, weil Sie entgegen den Gepflogenheiten dieses Hauses, vor Klimakonferenzen immer eine eigene Debatte zur Klimakonferenz aufzusetzen, dies nicht tun wollten, das nicht vorgesehen hatten und nur dem Weg zugestimmt haben, darüber gemeinsam mit dem Klimaanpassungsgesetz zu beraten. Kollege Bilger hat zum Klimaanpassungsgesetz gesprochen. Ich habe zur Klimakonferenz gesprochen; darauf ist von Ihnen noch niemand eingegangen. Zweite Bemerkung. Ich habe das Thema Klimaanpassung übrigens angesprochen und gesagt, wie wichtig es ist, dass wir die ärmsten Länder der Welt bei der Klimaanpassung in besonderer Weise unterstützen. Das habe ich vorhin hier am Pult gesagt; das ist Ihnen möglicherweise entgangen. Da Sie den Konsens in diesem Hause angesprochen haben: Wir haben hier mit einer ganz breiten Mehrheit das Klimaschutzgesetz beschlossen. Ihnen und Ihrer Partei war es nicht hart genug; Sie hätten es sich noch härter gewünscht. Es hat aber Verbindlichkeit gebracht; es ist ein entscheidender Fortschritt gewesen hin zu gesetzlichen, verbindlichen Klimazielen. Es sollte nie wieder möglich sein, dass, wenn eine Lücke entsteht, die Verfolgung dieser Ziele einfach in die Zukunft verschoben wird. Es muss sofort nachgesteuert werden; es besteht Nachsteuerungspflicht. Das ist die Errungenschaft des Klimaschutzgesetzes. Dieses wollen Sie aufweichen, und zwar ausgerechnet in der Woche, in der die Klimakonferenz stattfindet. Ich fordere Sie in der Tat ganz persönlich auf: Stoppen Sie die Entkernung des Klimaschutzgesetzes! Dritte Bemerkung. Die reichen mir nicht; ich brauche 30. – Sie haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von gestern angesprochen. Deshalb in einem Satz: Klimaschutz ist Verfassungsgebot, aber auch die Schuldenbremse ist Nachhaltigkeit im Verfassungsrecht. Es gilt, beides zusammenzubringen.