Sehr geehrter Herr Jung, da Sie mich ganz persönlich angesprochen haben, wähle ich die Möglichkeit, Ihnen per Kurzintervention als Abgeordnete zu antworten. Ich sage Ihnen erstens, dass ich es wirklich problematisch finde, dass Sie in einer, ich weiß nicht, vierminütigen Rede keinen einzigen Satz zu dem Gesetz, das wir heute hier im Deutschen Bundestag beschließen, verloren haben, keinen einzigen Satz zu einem Gesetz, mit dem sich heute hier in zweiter und dritter Lesung befasst wird. Ich habe Sie in meiner Rede eindringlich eingeladen, dass wir zu einem demokratischen Grundkonsens zurückkommen, und festgestellt, dass die Bekämpfung der Klimakrise und das Sorgen um unsere Bevölkerung und um unsere Menschen mittels Klimaanpassung, mittels Klimavorsorge in diesem Haus mal demokratischer Konsens gewesen sind. Wir haben darum mit den demokratischen Fraktionen gerungen. Das ist richtig und gut so, weil dadurch ein Fortschritt erzielt wird. Dieser Konsens ist aus meiner Sicht in Hessen ein Stück weit aufgelöst worden, wo zwischen zehn Punkten, so als neuneinhalbter Punkt, das Wort „Klimaschutz“ auftaucht, aber an zweiter Stelle gefordert wird, dass Gendersternchen verboten werden müssen. Ich nehme auch die gestrige Entscheidung zum KTF wahr. Haushalterisch ist alles richtig, alles in Ordnung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist selbstverständlich zu respektieren. Aber ich verstehe nicht, wie man sich darüber freuen kann, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, von Maßnahmen der Transformation zum Umbau einer klimafreundlichen Wirtschaft und zur Stabilisierung unserer Wirtschaft jetzt eine große Schwierigkeit darstellt. Diese 60 Milliarden Euro und der KTF als solcher existieren ja weiter, und wir werden eine Lösung dafür finden. Aber die klammheimliche Freude darüber, zwei Wochen vor der COP, bedauere ich zutiefst, weil das aus meiner Sicht den demokratischen Konsens wirklich infrage stellt.