Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, so heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Das gilt selbstverständlich auch für trans- und intergeschlechtliche sowie non-binäre Menschen. Doch das 42 Jahre alte Transsexuellengesetz beeinträchtigt die Selbstbestimmung dieser Menschen und verletzt damit ihre Würde. Deswegen warten die Betroffenen schon lange und sehnsüchtig auf ein neues Gesetz, das ihre Selbstbestimmung wahrt und ihnen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen frei und selbstbestimmt zu ändern. Bisher kamen Verbesserungen für trans- und intergeschlechtliche Menschen vor allem durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zustande. Auch wenn das Transsexuellengesetz 1981 einen Fortschritt darstellte, enthielt es aber auch Regelungen, die mit der Würde des Menschen nicht vereinbar waren. Das Verfassungsgericht kassierte völlig zu Recht zum Beispiel den Zwang, bestehende Ehen aufzulösen, oder die Verpflichtung zur genitalen Operation und Unfruchtbarmachung. Aber noch immer müssen sich Transmenschen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern wollen, umfangreichen, teuren und oft als demütigend empfundenen psychologischen Begutachtungen unterziehen und oft lange auf die gerichtliche Anerkennung warten. Und das muss endlich beendet werden. Als die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, ein Gesetz zu machen, das ohne Diskriminierung und Stigmatisierung die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags ermöglicht, hat das viele, viele Hoffnungen geweckt. Dafür, muss ich sagen, ist das, was Sie nach einer sehr langen Beratungszeit hier vorgelegt haben, eher enttäuschend. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist geprägt vom Geist des Misstrauens statt vom Vertrauen in die Fähigkeit von trans- und intergeschlechtlichen sowie non-binären Menschen, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Was soll zum Beispiel die automatische Übermittlung von Personenstandsänderungen an diverse Sicherheitsbehörden? Meine Damen und Herren, das machen Sie doch auch nicht bei Menschen, die anlässlich einer Verpartnerung, einer Eheschließung oder einer Adoption ihren Namen ändern. Oder die Ausnahmeregelungen für den Kriegsfall oder für Geduldete und, und, und. Das alles klingt für mich schon so, als ob Sie sich der transfeindlichen Stimmung beugen, die lautstark und orchestriert aus den sozialen und asozialen Netzwerken schallt. Die Linke fordert ein Selbstbestimmungsgesetz, das diesem Namen Ehre und den Betroffenen das Leben leichter macht. Einem solchen Gesetz würden wir mit Freude zustimmen. Lassen Sie uns bitte daran arbeiten, dass aus einem Misstrauensgesetz noch ein echtes Selbstbestimmungsgesetz wird. All die anderen Baustellen, die wir noch haben, beispielsweise bei der Frage der Gesundheitsversorgung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, werden wir dann auch in künftigen Beratungen angehen.