Gerade auch die junge Generation – Kinder und Jugendliche – sollte wie alle Erwachsenen ein Recht auf die freie Entfaltung haben; dazu zählen auch die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität. Alle Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, den Geschlechtseintrag und den Namen unbürokratisch ändern zu lassen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Ich freue mich sehr, dass wir heute endlich das Selbstbestimmungsgesetz in erster Lesung in das Parlament einbringen. Ich betone direkt am Anfang: Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt niemandem etwas weg, ganz im Gegenteil. Es beseitigt Unrecht. Es muss aber auch gesagt werden, dass die Debatten über dieses Gesetz mittlerweile in vielen Fällen sehr unsachlich geführt werden. Die als intimer Teil der Persönlichkeit geschützte Geschlechtsidentität kommt dabei kaum noch zur Sprache, ebenso wenig der Abbau von aktiver staatlicher Diskriminierung. Stattdessen werden bewusst Desinformation und Hetze in der Debatte gestreut, um Misstrauen zu säen und die Gesellschaft zu spalten. All die Ängste und negativen Emotionen, die gegenüber Transpersonen aufgebaut werden, haben in der Debatte und insbesondere im Gesetz nichts verloren. Doch worum geht es in diesem Gesetz? Ziel soll sein, das Recht jeder Person auf die Achtung und die respektvolle Behandlung in Bezug auf die persönliche geschlechtliche Identität zu verwirklichen – ein Grundsatz, der im Jahr 2023 Normalität sein müsste, was wegen des derzeit bestehenden Transsexuellengesetzes nicht der Fall ist. Ehelosigkeit, Sterilisation oder erniedrigende psychiatrische Gutachten – genau das verbindet die queere Community mit dem Transsexuellengesetz. Ich bin stolz darauf, sagen zu dürfen: Wir schaffen das Transsexuellengesetz und das menschenunwürdige Verfahren dahinter endlich ab! Worum wird es in diesem Gesetz nicht gehen? Der Entwurf des Kabinetts sieht ausdrücklich vor, dass medizinische Maßnahmen in diesem Gesetz nicht geregelt werden. Ferner bleibt § 20 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz unberührt, der die Ungleichbehandlung von Personen aufgrund einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität und eben des Geschlechts untersagt. Und natürlich wird auch weiterhin in Zukunft in jedem Frauenhaus von professionellem Personal entschieden, wer dort aufgenommen wird und wer eben nicht. Wir haben uns als Ampelkoalition dazu verpflichtet, dies im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes endlich möglich zu machen. Es ist notwendig, dass die Gesellschaft endlich alle Personen in ihrer Mitte akzeptiert, anstatt sie nach ihren intimsten und persönlichsten Entscheidungen zu beurteilen. Queeres Leben muss selbstverständlich sein. Mir ist es wichtig, zu sagen: Wir sollten uns als Gesellschaft viel stärker in unseren Unterschiedlichkeiten freundschaftlich begegnen und Unterschiede als Bereicherung erleben, statt uns durch Hass und Hetze spalten zu lassen. Ich freue mich auf die parlamentarischen Verhandlungen. Vielen Dank.