Schönen Dank für diese Frage. – Ich will jetzt versuchen, in der ganz kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, dazu etwas zu sagen. Aber ich will Sie darauf hinweisen, dass das zur Debatte im Bundestag anstehende Staatsangehörigkeitsrecht gerade im Hinblick auf Ihre ersten Frageteile konkrete Verbesserungen und Verschärfungen vorsieht: Wer sich antisemitisch äußert, gefährdet seine Einbürgerungsmöglichkeit. Das ist auch etwas, das neu ist, das jetzt zusätzlich hineingekommen ist. Insofern gibt es einen etwas irreführenden Redeweg, der von Ihnen und anderen gewählt wird, indem Sie das übersehen. Das Zweite, das ich gerne sagen möchte, ist, dass wir natürlich genau das Ziel verfolgen, dass diejenigen, die sehr gut integriert sind, die unsere Werte und das, was mit unserem Grundgesetz verbunden ist, akzeptieren, die natürlich nicht antisemitisch sind, die die deutsche Sprache können und ihren Lebensunterhalt verdienen, auch leichter, als das bisher der Fall ist, und vor allem auch zügiger deutsche Staatsbürger werden können. Wir korrigieren damit einen großen Fehler der Migrationspolitik der 60er- und 70er-Jahre, wo wir den Eindruck erweckt haben, dass diejenigen, die hierherkommen und arbeiten, nur kurz hier sein wollen und dann wieder gehen. Tatsächlich ist das aber anders. Wir müssen hinbekommen, dass es der Stolz eines Menschen ist, der in Deutschland lebt und arbeitet, der die deutsche Sprache versteht und spricht, deutscher Staatsbürger zu werden. Und ich kann Ihnen berichten: Die, die das machen, sind sehr gerührt, wenn sie an einer Einbürgerungsfeier teilnehmen und die deutsche Nationalhymne singen. Ich finde, das sollte unser Weg sein.