Unsere verfassungsrechtliche Beurteilung war eine andere. Und es ist Sache des Bundesverfassungsgerichts, sich selbst ein Urteil zu bilden und das zu verkünden. Wir haben das jetzt zu beachten. Aber es ist nicht so, dass wir entgegen unserer eigenen Überzeugung von der rechtlichen Richtigkeit der Maßnahme gehandelt hätten.