Das will ich Ihnen gerne sagen. Wir haben sorgfältig beraten, was wir tun können. Wir haben uns um eine verfassungsgemäße Lösung bemüht und die auch miteinander diskutiert: schon während der Beratungen zur Regierungsbildung und dann natürlich auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des entsprechenden Nachtragshaushaltes. Es sind viele rechtliche Fragen erörtert worden, und alle waren bis jetzt der Überzeugung, dass das auch ein ordentliches, korrektes Vorgehen ist. Ich finde, es ist gut, dass wir eine Verfassungsordnung haben, in der das Bundesverfassungsgericht spricht, und ich bin auch sehr stolz darauf, dass wir die Urteile auch dann beachten, wenn wir vorher anderer Meinung waren.