Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2023 entschieden, dass mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien ein Parlamentsgesetz mit klaren Regelungen über die Kriterien der Finanzierung der parteinahen Stiftungen erforderlich ist. Dieses Gesetz liegt nun vor, und wir können als Ergebnis festhalten: Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und Menschenwürde geben. Das finden wir als Linke auch richtig und wichtig und unterstützen das. Parteinahe Stiftungen sind historisch entstanden und haben einen klaren Auftrag zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Das nun vorliegende Gesetz soll diesen Auftrag und die Funktion der Stiftungen zum einen rechtlich absichern und zum anderen gegen Angriffe von Demokratiefeinden verteidigen. Wenn die AfD mit diesem Gesetz ein Problem hat, dann bedeutet das nur, dass sie als Partei mit der Demokratie und unseren demokratischen Werten insgesamt ein Problem hat. Die AfD weiß sehr wohl, dass sie in ihren Reihen Personen hat, die ein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild haben und damit nicht auf dem Boden unserer Demokratie und der Grundrechte stehen. Zur Wahrheit gehört natürlich – – Zur Wahrheit gehört dazu: Ich bin nicht in der DDR geboren; deshalb kann ich auch nicht dahin zurückgehen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass antidemokratisches und menschenfeindliches Denken in unserer Gesellschaft existiert; das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Aber einige Reden zum 9. November von rechts außen haben es noch mal deutlich gemacht: Dieses Denken wird durch ein Gesetz doch nicht einfach verschwinden. Stattdessen ist es unsere Verpflichtung als Demokratinnen und Demokraten, dass wir daran arbeiten, demokratische Werte in der Gesellschaft wieder stark zu machen. Es ist also richtig, auch parteinahe Stiftungen zu demokratischen Grundwerten und grundrechtebasierter Arbeit zu verpflichten. Denn Bildungsarbeit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daraus resultiert auch: Es gibt keine Verpflichtung für den Staat, die Verbreitung menschenfeindlichen Denkens auch noch finanziell zu fördern. Und genau dies will das Gesetz jetzt verhindern. Kritisch sehen wir, dass das BMI über die Verfassungstreue der Stiftungen entscheiden soll. Wir sind der Auffassung, dass dies eine unabhängige Stelle tun soll. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass eine Expertinnenkommission eingesetzt wird, die darüber beraten soll, ob es geeignetere Stellen als das BMI gibt. Wir brauchen aber gesamtgesellschaftlich mehr als Gesetze. Wir brauchen eine breite Bewegung gegen die Angriffe auf Grund- und Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Vielen Dank.