Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die politischen Stiftungen sind ein fester Bestandteil der politischen Kultur unseres Landes. Sie sind ein wichtiger Träger politischer Bildungsarbeit und erhalten deswegen staatliche Fördermittel. Für die Mittelverwendung genießen sie große Freiheiten. Aber eins ist doch klar: dass sie diese Mittel nicht und niemals gegen diese Demokratie zum Einsatz bringen dürfen. Wenn die Stiftungen staatliche Mittel erhalten, dann natürlich in der Erwartung, dass sie die Mittel auch verwenden, um aktiv für die tragenden Prinzipien unseres Landes einzutreten: für Völkerverständigung, das Zusammenleben der Völker, und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aktives Eintreten ist natürlich eine Voraussetzung. Warum sollte der Staat aktiv eine Stiftung finanziell fördern, die sich nicht für diesen Staat und seine Demokratie und seine Ziele einsetzt? Wir sprechen eigentlich in diesem Gesetz von Selbstverständlichkeiten: kein Steuergeld auszureichen für Verfassungsfeinde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung dekonstruieren wollen, sondern nur für diejenigen, die sie stärken möchten. Das ist eine inhaltliche und fast selbstverständliche Voraussetzung. Es gibt noch eine zweite, eher formale zeitliche Voraussetzung, nämlich dass es sich um eine anerkannte Stiftung einer politischen Partei handeln muss, die dauerhaft eine Grundströmung von erheblichem Gewicht in diesem Land verkörpert. „Grundströmung von erheblichem Gewicht“ messen wir daran, dass diese Partei die Fünfprozenthürde überspringt, in diesen Deutschen Bundestag gewählt ist und damit verdeutlicht, dass sie eine hinreichende Verankerung in der Bevölkerung hat. Und die Dauerhaftigkeit messen wir daran, dass diese Partei es dreimal in den Deutschen Bundestag schafft. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war zu lesen, dass eine Partei, die zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag gewählt wird, diese Förderung noch nicht erhalten muss. Nun kann man fragen, ob es schon beim zweiten Mal reicht. Aber das hieße, dass eine Partei für vier Jahre und ein bisschen die Fünfprozenthürde überspringen muss. Das ist angesichts der Volatilität und Beweglichkeit im Parteiensystem keine sehr lange Dauer. Aber wenn es eine Partei zum dritten Mal in den Bundestag schafft, dann heißt das, dass sie über acht Jahre mindestens 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich hat. Das ist dann schon eine gewisse Dauerhaftigkeit. Von daher scheint es mir im Ermessen des Gesetzgebers zu liegen, sich für diese drei Wahlperioden zu entscheiden. Wenn eine Partei hingegen einmal die Fünfprozenthürde verfehlt und aus dem Bundestag ausscheidet, dann muss das nicht gleich heißen, dass sie, wenn sie mehrere Wahlperioden im Bundestag war und den Einzug einmal verfehlt, nicht mehr den Status einer Grundströmung genießt. Sie muss, wenn sie einmal ausscheidet oder während einer laufenden Wahlperiode den Status verliert, dann nicht sofort alle Mitarbeiter entlassen, die Stiftung abwickeln, alle Mietverträge kündigen. Aber sie muss schon binnen einer Wahlperiode zeigen, dass es ihr gelingt, sich zurückzukämpfen in den Bundestag und wieder 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich zu bringen. Das muss man schon erwarten. Sie büßt also nicht gleich den Status ein, aber man muss sich eben innerhalb einer Wahlperiode wieder nach vorn kämpfen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft klare Regeln – abstrakt und für alle verbindlich. Jede Stiftung weiß, woran sie ist. Daran ist nichts unzumutbar. Daran ist nichts unmöglich. Daran ist nichts undemokratisch. Es handelt sich um Selbstverständlichkeiten einer wehrhaften Demokratie, die tolerant ist gegenüber vielen, aber nicht gegenüber ihren Feinden. Ich danke Ihnen.