Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz führt zu deutlich mehr Transparenz und zu deutlich mehr Rechtssicherheit für alle politischen Stiftungen. Ich möchte nur drei Punkte der Reform herausheben: Erstens. Wir führen klare Kriterien ein, unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung eine Förderung durch den Bund zukünftig erhält, und wir regeln den Schlüssel, nach dem die Gelder zwischen den Stiftungen gerecht verteilt werden. Zweitens. Wir führen eine Verpflichtung zu einem Jahresbericht ein und verschaffen so der Öffentlichkeit einen viel besseren Einblick, wie die Stiftungen ihrem Auftrag zur politischen Bildungsarbeit tatsächlich und konkret nachkommen. Drittens schaffen wir erstmals eine gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Spenden an parteinahe Stiftungen. All das, meine Damen und Herren, sind gute Regelungen. Damit setzt die Ampel – nur, um hier Verschwörungstheorien vorzubeugen – eine im Koalitionsvertrag festgehaltene Vereinbarung um, also eine Vereinbarung, die zwischen SPD, Grünen und FDP getroffen wurde, lange bevor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekommen ist. Das Bundesverfassungsgericht aber setzt Leitlinien. Zunächst hat das Gericht bestätigt – es ist auch schön, das mal schwarz auf weiß vorgelegt zu bekommen –: Die breit gefasste gesellschaftspolitische und demokratische Arbeit der Stiftungen im In-, aber auch im Ausland leistet einen wesentlichen Beitrag für die Qualität gesellschaftlicher Diskurse, für die öffentliche Bildung und politische Willensbildung unseres Landes und unserer Demokratie. All das ist nicht vereinbar mit dem, was Sie, Herr Brandner, hier seit Minuten reinrufen. All das haben Sie aber vom Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben bekommen. – Wenn Sie lesen, ist es gut. Lesen hilft ja manchmal weiter. In Zeiten von grassierendem Hass und grassierender Hetze, von Desinformation, von gezielter Destabilisierung unserer Gesellschaft ist die Anerkennung der Stiftungsarbeit ein ganz wichtiges Zeichen, meine Damen und Herren. Das Gesetzgebungsverfahren zeigt aber auch: Demokratinnen und Demokraten halten bei diesem wichtigen Thema zusammen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der Fraktion der Linken, bei der SPD-Fraktion, bei der FDP-Fraktion und auch bei CDU/CSU-Fraktion für die sehr kooperative und gute Zusammenarbeit bedanken. Dem entscheidenden Gedanken der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie trägt das Gesetz Rechnung, wenn es klar regelt – Herr Brandner, jetzt wird es interessant –: Förderungswürdig sind nur Stiftungen, die Gewähr dafür bieten, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und für die Völkerverständigung einzustehen. Wer sich nicht zu diesen zentralen Werten unserer Demokratie bekennt, wer nicht streitet für zentrale Grundprinzipien, die für unseren freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind, und wer nicht aktiv einsteht für die Würde des Menschen entsprechend Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, der disqualifiziert sich eben und der kann keine staatliche Förderung erhalten. Denn er arbeitet nicht an der Stärkung, sondern am Abriss unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Unsere Demokratie, so schmerzhaft es ist, Frau Weidel, ist eben wehrhaft, und sie begegnet denen wehrhaft, die sie ausbeuten und abschaffen wollen, die ihr feindlich gegenüberstehen und die daraus auch keinen Hehl machen. Damit das keine leere Floskel ist, erhalten Stiftungen auch dann keine Finanzierung, wenn die politische Grundströmung, für die sie einstehen, verfassungsfeindlich geprägt ist. Das sind sozusagen kommunizierende Röhren. Am Ende dieses sorgfältig durchgeführten Gesetzgebungsverfahrens und nach den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung, die sehr eindeutig waren, bleibt die Erkenntnis: Die staatliche Förderung einer parteinahen Stiftung wird dadurch legitimiert, dass diese eine dauerhaft ins Gewicht fallende Grundströmung repräsentiert. Daraus folgt aber auch: Für diejenigen, für die sich die Stiftung einsetzt, für die sie steht, für die sie die Unterstützung erfährt, für die muss sie sich eben auch in Haftung nehmen lassen. Wie man sich bettet, so liegt man, meine Damen und Herren. Das ist die zwingende Konsequenz – das kann man in diesem Hohen Haus, in diesem geschichtlich stark geprägten Gebäude nicht oft genug sagen – aus der schmerzhaften geschichtlichen Erfahrung unseres Landes, dass in Demokratien eben auch Antidemokraten gewählt werden können. Und deswegen gilt für alle Stiftungen – für alle, ganz gleich –: Wer Extremistinnen und Extremisten gezielt hinter sich versammelt und sich zu deren Sprachrohr macht, der darf nicht staatlich gefördert werden, gegen den muss sich die wehrhafte Demokratie nach klaren rechtsstaatlichen, gerichtlich überprüfbaren Regeln entschlossen aufstellen. Und genau das tun wir mit diesem Gesetz. Ganz herzlichen Dank.