für Freiheit, für Demokratie. Und das liegt eben nicht vor, wenn man einen völkischen Volksbegriff vertritt, wenn man Deutsche mit Migrationshintergrund ausschließt, wenn man die Religionsfreiheit ablehnt oder die Menschenwürde missachtet. Das akzeptieren wir nicht, und schon gar nicht fördern wir das mit Steuermitteln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Aus dem Deutschland-Monitor unseres Ostbeauftragten Carsten Schneider ging deutlich hervor, dass die Politikverdrossenheit zunimmt und das Politikvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland zurückgegangen ist; das muss für uns ein Alarmsignal sein. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssen wir deshalb dafür sorgen, dass unsere politischen Stiftungen finanziell gut ausgestattet sind, dass die politischen Stiftungen, die ja für unsere Demokratie, für unsere Werte, für unser politisches System werben, ihre wirklich ehrenwerte Arbeit gut machen können. Und genau dem dient unser Gesetz hier, liebe Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle deshalb ein großes Dankeschön an alle, die sich in den politischen Stiftungen für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie engagieren; das ist eine großartige Arbeit. Herzlichen Dank euch allen! Gerade weil wir die politischen Stiftungen in unserer demokratischen Gesellschaft brauchen, war es uns wichtig, klare Regelungen für deren finanzielle Förderungen aufzustellen. Das haben wir mit diesem Gesetz getan. Und die wichtigste Regelung ist ganz klar: Kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen. Das ist unser Grundsatz für unsere wehrhafte Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wenn behauptet wird, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts uns das gar nicht ermöglichen würde, dann ist das schlicht falsch. Ausdrücklich sagt das Bundesverfassungsgericht, dass wir zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Stiftungen die Förderung versagen können. Wir wollen nicht erst dann die Förderung versagen, wenn eine Stiftung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nein, wir setzen schon früher an. Wir wollen die Steuermittel nur dann für Stiftungen geben, wenn sie sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Wir verlangen also einen aktiven Einsatz der Stiftung für Völkerverständigung, Ein weiteres Kriterium, wann davon auszugehen ist, dass eine Stiftung sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wendet, ist ganz einfach: Wenn die Stiftung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gar gesichert extremistisch eingestuft wird, dann muss die finanzielle Förderung versagt werden. Das ist im Übrigen auch keine neue Regelung. Wir haben solche Regelungen auch schon bei der Entziehung der Gemeinnützigkeit von Vereinen in der Abgabenordnung; auch das ist eine ganz wichtige Regelung. Und wir haben eine klare Regelung getroffen, ab wann eine politische Stiftung einer politischen Grundströmung von gewisser Dauer zuzurechnen ist. Da wir ja doch eine gewisse Volitalität bei den Parteien sehen, sagen wir: Eine Partei repräsentiert erst dann eine dauerhafte politische Grundströmung, wenn sie dreimal 5 Prozent bei einer Bundestagswahl erreicht hat. Das ist auch die bisherige Praxis; so haben wir es bei den Linken gehandhabt, so haben wir es bei den Grünen gehandhabt. Lieber Kollege Seidler aus Schleswig-Holstein, das ist auch der Grund, warum wir, so sehr wir die Stiftung des Südschleswigschen Wählerverbandes und seine Arbeit wirklich respektieren – das ist gut, was ihr dort leistet –, keine Ausnahme machen können. Wir würden verfassungsrechtliche Widersprüche erzeugen, wenn wir auf der einen Seite sagen: „Eine Partei muss fünfmal – dreimal, Entschuldigung! – in den Bundestag einziehen, damit die ihr nahestehende Stiftung die Förderung bekommt“, und auf der anderen Seite aber eine Ausnahme für den Südschleswigschen Wählerverband machen. Das können wir nicht machen. Da begeben wir uns in große verfassungsrechtliche Risiken. Und deswegen sagen wir, so leid es uns tut: Wir können aus diesen verfassungsrechtlichen Gründen dem Südschleswigschen Wählerverband bzw. seiner Stiftung leider kein Geld zukommen lassen. Aber da besitzt aus unserer Sicht durchaus das Land Schleswig-Holstein Möglichkeiten. Sehr interessant finde ich die Reaktionen von ganz rechts außen. Wenn ich – wie in der ersten Beratung – sage, dass wir Verfassungsfeinde bekämpfen wollen, dann wird mir „geisteskranker Schwachsinn“ entgegengeworfen. Da sieht man ganz klar, wie Sie zu unserer Verfassung stehen, wie Sie zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Und deswegen ist es ganz wichtig, dass wir dieses Gesetz heute machen. Kein Geld für Verfassungsfeinde! Ob Ihre Stiftung letztendlich Geld bekommen wird oder nicht, das vermag ich heute hier nicht zu beurteilen. Das wird dann Sache der konkreten Antragstellungen sein. Darüber werden die zuständigen Ministerien entscheiden. Wir haben in unserem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag, um hier auch noch einen Satz dazu zu sagen, klargestellt, wie das Verwaltungsverfahren genau laufen wird, wie die Überprüfung insbesondere der möglichen Versagungsgründe erfolgen wird. Wir haben auch einige Klarstellungen nachgetragen, was den Datenschutz angeht, damit wir auch hier eine klare Regelung haben. Alles in allem: Wir kommen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes hier nach. Wir schaffen klare Transparenz. Wir schaffen eine rechtssichere, präzise Grundlage für die so wichtige Arbeit unserer Stiftungen, getreu dem Grundsatz: Kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für Stiftungen, die nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen und fördern. Vielen Dank.