- Bundestagsanalysen
Guten Abend! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überschrift „Änderung des Bundeswahlgesetzes“ hat hier im Plenum zu erheblichen Diskussionen geführt,
Zu Recht!)
nachdem wir Ewigkeiten unser Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, die Vergrößerung des Bundestages wirksam zu begrenzen, einzulösen hatten.
Aber heute Abend, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenden wir uns einer anderen Herausforderung zu. Nach Bundeswahlgesetz ist das Wahlgebiet regelmäßig neu einzuteilen, und zwar anhand der Bevölkerungszahlen. Diese Bevölkerungszahlen schwanken naturgemäß zwischen den Ländern. Der Orientierungspunkt sind die Länder und ihre Einwohnerzahlen. Auch die minderjährige deutsche Bevölkerung ist nach den neuesten Entscheidungen einzubeziehen.
Die jüngste Berechnung, die zugrunde gelegt werden muss – da ist unser Ermessen, liebe Kolleginnen und Kollegen, reduziert auf das, was eine Wahlkreiskommission anhand amtlicher Statistiken feststellt –, zeigt, dass in Sachsen-Anhalt die Bevölkerungszahlen gesunken sind. Nun müssen wir einen dieser Wahlkreise aus dem Land Sachsen-Anhalt auf ein anderes Bundesland verteilen, und das begünstigt den Freistaat Bayern.
Das ist ja nicht das Problem!)
Wenn wir uns nun entscheiden müssen, welchen Wahlkreis wir zu nehmen haben, können wir auf die Arbeit der unabhängigen Wahlkreiskommission zurückgreifen. Die Wahlkreiskommission hat nach dem Beschluss der letzten Großen Koalition, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren, entschieden, welche Wahlkreise aufzulösen sind, nämlich 19 an der Zahl. Und just für das Land Sachsen-Anhalt war zu erkennen, welcher dieser Wahlkreise aus der Liste der Wahlkreise zu entfernen sei. Das ist der Wahlkreis 71, nämlich Anhalt. Das hat Folgewirkungen für die angrenzenden Wahlkreise. Danach richten wir uns als Gesetzgeber.
Nun stehen wir aber vor einer anderen Aufgabe. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Aufgabe des Bundestages, einen neuen Wahlkreis zu schaffen. Das ist etwas sperrig und führt zu einer Menge Diskussionen; das wollen wir nicht verhehlen.
Wir beachten, dass es in zwei Wahlkreisen eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl um 25 Prozent gibt. Das veranlasst uns zu einer pflichtgemäßen Neueinteilung in der Region Augsburg in Schwaben. Wir müssen in genau diesem Gebiet einen neuen Wahlkreis einteilen. Dieser neue Wahlkreis wird die Nummer 255 tragen. In der Region wird der ehemalige Wahlkreis Memmingen, der von 1949 bis 1965 existierte, neu geschaffen.
Wir haben hier eine gemeinsame Aufgabe. Ich möchte das gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Ampel als Angebot an alle Fraktionen hier ins Plenum bringen. Wir wissen, dass es Diskussionen gibt, gerade in Bayern, wo denn und wie genau die Abgrenzung dieses Wahlkreises vorzunehmen ist. Ich glaube, wir sind uns einig, dass in diesen zwei Wahlkreisen, in denen die Bevölkerungszahl überschritten worden ist, ohnehin ein Anpassungsbedarf besteht.
8,4 Prozent!)
Wie wir diesen Wahlkreis jetzt genau einteilen, ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber. Wir in der Ampelkoalition haben uns entschieden, den objektiven Vorgaben der Bundeswahlleitung unter Zuhilfenahme des Innenministeriums Folge zu leisten und uns auch an den Grenzen zu orientieren. Aber wir nehmen wahr, dass es vor Ort in Bayern zu Diskussionen gekommen ist. Deswegen lade ich alle Fraktionen, auch im Namen der geschätzten Ampelpartnerinnen und -partner, herzlich ein – und ich richte mich hier insbesondere an die CDU/CSU –: Wenn es uns gemeinsam gelingt, einen besseren als den hier vorgelegten Vorschlag – –
Da kriege ich schon wieder einen Brechreiz! Sorry! Es gab mehrfach positive Angebote!)
– Alexander Hoffmann, ich meine es ernst.
Ich auch!)
Wenn wir euch jetzt die Hand ausstrecken, dann verknotet man sie doch nicht zu einem Fingerwirrwarr, sondern akzeptiert doch, dass ich hier an diesem Pult ein ernsthaftes Angebot mache. Und ich rate vor der Beschlussfassung, es einfach anzunehmen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Damit wir gar nicht drum herumreden: Natürlich haben wir in den letzten Monaten eine Einladung ausgesprochen. Ich bin froh, dass die Kollegen von der CDU/CSU an zwei Gesprächsrunden teilgenommen haben, zu denen wir auch die Bundeswahlleitung und das Innenministerium gebeten hatten. Es bestand jede Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Wir haben keine Fragen! Wir können rechnen!)
Wir haben uns an keinem eigenen Vorschlag orientiert, sondern das aufgenommen, was aus Sicht der Statistiker, der Wahlrechtsexpertinnen und -experten in den Ministerien, der Exekutive, vorgebracht worden ist. Es wurde keine Neuabgrenzung vorgenommen. Was in der Diskussion stand, ist, dass anerkannt worden ist, dass in Augsburg ein Änderungsbedarf besteht. Das Einzige, wo wir nicht mitgemacht haben, ist, dem Vorschlag zu folgen, nicht nur in Augsburg, sondern auch in München einen neuen Wahlkreis zu schaffen.
Ich sage es hier noch mal konkret: Wenn wir uns auf eine Abgrenzung in der Region Augsburg verständigen können – ich lade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich dazu ein –, dann werden wir vor der zweiten und dritten Lesung – wir müssen das nicht in der nächsten Sitzungswoche beschließen, sondern wir können uns auch vorstellen, den Bundesrat am 2. Februar 2024 zu erreichen – einen gemeinsamen Vorschlag mit der breitestmöglichen demokratischen Mehrheit hier im Plenum machen. Das ist das Angebot, das ich hier mache. – Ich sehe, der Kollege Volker Ullrich nickt.
Der ist eingenickt!)
– Wenn Ihnen, Herr Brandner, nicht wichtig ist, wie man ein Wahlkreisgebiet einteilt, dann kann ich das verstehen.
Studieren Sie erst mal zu Ende, Herr Hartmann! Dann reden wir weiter!)
Ich habe gehört, dass es in Bayern einige Gespräche gibt. Wir werden eine Lösung finden, die den Bürgerinnen und Bürgern auch gerecht wird. Unser Vorschlag ist, eine Größe zu wählen, die sich möglicherweise besser an den Landkreisgrenzen orientiert, die möglicherweise die Stadt-Land-Beziehung besser organisiert. Das ist etwas, was ich hier formuliere. Ich freue mich auf die Beratung. Die Zwischenrufer von rechts brauchen wir nicht; die sind sowieso nicht an konstruktiven Lösungen interessiert.
Wir machen halt Ihren Mist nicht mit!)
Ich hoffe, dass die CDU/CSU nun entsprechend darauf eingeht. Wir haben zwei Runden vorab gedreht. Ich bin mir sicher, dass wir vor der zweiten, dritten Lesung eine gute Lösung finden werden. Ich freue mich auf die weitere Beratung.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Alexander Hoffmann das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)