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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Lachen und Beifall bei Abgeordneten der AfD
Zuruf des Abg. Fabian Jacobi [AfD])
Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der ein weiterer Baustein hin zu einer effizienteren und moderneren Justiz werden soll. Sehr geehrter Herr Plum, ich würde aber schon sagen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unter der Federführung des Justizministeriums und des Bundeslandes NRW, an der viele Praktikerinnen und Praktiker mitgewirkt haben,
hier doch etwas mehr Beachtung finden sollten.
Wir haben einen guten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegen, den wir uns jetzt als selbstbewusstes Parlament angucken werden, um zu sehen, an welchen Stellschrauben wir noch drehen werden. Der Gesetzentwurf ist noch nicht komplett in Form gegossen, aber es ist trotzdem eine beachtliche Arbeit vorgenommen worden, um Antworten auf ein Phänomen zu finden,
das wir in den letzten Jahren in den deutschen Gerichten sehr viel stärker beobachten konnten, nämlich die Massenverfahren, die unsere Gerichte und unsere Justiz an die Belastungsgrenze gebracht haben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir haben dies – der Justizminister hat es angesprochen – insbesondere am Beispiel des Dieselskandals sehr stark diskutiert. Hier waren die Gerichte nicht belastet, weil die Justiz mit unlösbaren rechtlichen Fragestellungen konfrontiert war, sondern einfach aufgrund der schieren Anzahl der Fälle. An vielen Gerichten in Deutschland betrifft das zum Beispiel auch die Frage von Fluggastrechten.
Die Justiz sah sich Tausenden ähnlich gelagerten Fällen gegenübergestellt, eingekleidet in Hunderte Seiten lange Schriftsätze, die viel Detailarbeit hinsichtlich der zugrundeliegenden Tatsachen erforderten. Aber das Merkmal gerade dieser Massenverfahren war, dass nur wenige, sehr spezielle, aber immer gleichgelagerte Rechtsfragen zu klären waren.
Als Richterin habe auch ich mich mit einer Vielzahl dieser Verfahren auseinandersetzen müssen, habe die Verhandlungen geführt und über die Verfahren entschieden. Wie wahrscheinlich auch Sie, Herr Kollege Plum, sah ich mich als Richterin immer wieder Terminsvertreterinnen und Terminsvertretern gegenübersitzen, die nicht die Zeit hatten, sich tiefer gehend in die dicken Akten einzuarbeiten, häufig auch kein Mandat oder keine Vollmacht hatten, sich in Güteverhandlungen zu einigen, auch wenn diese Fälle dafür gut geeignet gewesen waren.
Nachdem dann häufig doch Urteile durch die Landgerichte gesprochen wurden, sind Rechtsmittel eingelegt worden, um sich kurz vor der Entscheidung in der nächsten Instanz zu vergleichen, damit gerade keine obergerichtlichen Entscheidungen ergehen. Kurz gesagt: Die Landgerichte in unserem Land sind in den letzten Jahren gerade in diesen Massenverfahren allzu oft zu Durchlauferhitzern geworden. Darauf mussten und müssen wir als Gesetzgeber Antworten finden.
Wir haben dies unter anderem durch die Einführung der Verbandsklage getan, die wir in diesem Jahr in diesem Hause schon beschlossen haben. Diese wird auch weitere Abhilfe im Leitentscheidungsverfahren schaffen, das wir hier heute Abend in erster Lesung diskutieren. Wir brauchen frühzeitige Rechtssicherheit, gerade in diesen Massenverfahren. Wir wollen eine höchstrichterliche Rechtsprechung, einen unabhängigen Ausgang von bestimmten Verfahren ermöglichen.
Der BGH kann durch diesen Vorschlag mit einer Entscheidung in bestimmten Rechtsfragen für Orientierung sorgen, wobei wir das hinsichtlich der Frage der Aussetzung in der Sachverständigenanhörung diskutieren wollen, um zu gucken, was hier wirklich ein effektives und effizientes Mittel sein kann, das auch unsere Gerichte entlastet. Denn Massenverfahren sind gerade auch in der Frage des digitalen Zeitalters ein ganz großes Problem an unseren Gerichten, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Insgesamt müssen wir aber auch sagen, dass das nur ein Baustein ist, um die Effektivität der Justiz in unserem Land weiter zu gewährleisten. Ein weiterer Baustein ist auch die Digitalisierung der Justiz mit der Digitalisierungsinitiative, die wir als Ampel auf den Weg gebracht haben. Damit greifen wir den Ländern unter die Arme, um eben im 21. Jahrhundert in der Frage der Digitalisierung, die wir auch in großen Anwaltskanzleien sehen, die Justiz auf Vordermann zu bringen.
Wir werden uns angesichts der angespannten Haushaltslage, die wir haben, die Mittel ansehen und gucken, ob wir den Ländern mit dem Pakt für den Rechtsstaat weiter unter die Arme greifen können.
Den will der Bundesjustizminister doch nicht!)
Jetzt sehen wir aber erst mal, dass das Leitentscheidungsverfahren ein wichtiger Baustein ist, um die Effektivität der Justiz in unserem Land weiter zu gewährleisten.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD