Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Stadtrat Deidesheim, der Gemeinderat Ruppertsberg, der Gemeinderat Niederkirchen, der Gemeinderat Forst, der Gemeinderat Meckenheim, der Verbandsgemeinderat Deidesheim, der Stadtrat Freinsheim, der Gemeinderat Weisenheim am Sand, der Verbandsgemeinderat Freinsheim, der Kreistag Bad Dürkheim, der Stadtrat Bad Dürkheim und der Stadtrat Neustadt an der Weinstraße: Alle diese Räte und noch viele mehr haben Resolutionen zum Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, zur sogenannten SUR – Sustainable Use Regulation –, verabschiedet. Ich bin noch nicht ewig in der Politik, aber ich habe noch nicht erlebt, dass ein EU-Kommissionsvorschlag die Gemüter so erhitzt hat. Worum geht es? Der Verordnungsentwurf, der am 22. Juni 2022 von der EU-Kommission eingebracht wurde, will den Pflanzenschutzmitteleinsatz bis zum Jahr 2030 generell um 50 Prozent reduzieren und in Schutzgebieten bzw. sensiblen Gebieten komplett verbieten. Der Antrag der Union adressiert vor allem die Auswirkungen auf den Weinbau in Deutschland. Wir lehnen den Antrag ab; denn Ihre Unterstellung, dass wir den Fortbestand des deutschen Weinbaus nicht zum Ziel hätten, ist schlichtweg falsch. Gerade als Pfälzerin und zuständige Berichterstatterin bewegt mich die Situation des deutschen Weinbaus sehr; denn in der jetzigen Form gefährdet der Entwurf etwa 30 Prozent der deutschen Rebflächen über alle Produktionsweisen hinweg, also auch den Ökoweinbau. Die SUR hat die Weinbauregionen erschüttert und Zukunftsängste bei vielen Winzerinnen und Winzern hervorgerufen. Keine Frage: Der Rückgang der Biodiversität ist dramatisch und hat bereits jetzt ein Ausmaß erreicht, welches die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Existenzgrundlagen von uns Menschen gefährdet. Daher sehen wir, die SPD-Bundestagsfraktion, durchaus einen Handlungsbedarf bei der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in allen Ländern der EU – aber nicht pauschal und nicht mit dem Holzhammer. Denn wir sind in Deutschland mit der Reduzierung und dem nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bereits auf einem guten Weg. Ich bin davon überzeugt, dass einheitliche Regelungen auf der EU-Ebene gerade für die deutsche Landwirtschaft zu faireren Wettbewerbsbedingungen führen können. Gemeinsam mit meiner Kollegin Dr. Franziska Kersten setze ich mich für eine praxistaugliche Anpassung des EU-Vorschlags ein. Das heißt: Erstens. Es darf keine Pauschalverbote geben. Zweitens. Die Definition der sensiblen Gebiete muss überarbeitet werden. Landschaftsschutzgebiete müssen ausgenommen werden. Viele wurden wegen der Landwirtschaft gegründet, und diese muss dort auch weiterhin möglich sein. Drittens. Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau zugelassen sind, und solche mit geringem Risiko, sogenannte Low-Risk-Produkte, müssen in sensiblen Gebieten zulässig sein. Viertens. Wir brauchen Ausnahmeregelungen für die Sonderkulturen. Hierzu zählen neben dem Weinbau auch der Obst- und Gartenbau, der Hopfenanbau sowie die Vermehrung von Saatgut und Pflanzgut. Fünftens. Der bisherige Referenzzeitraum von 2015 bis 2017 ignoriert bereits geleistete Reduktionen wie im Fall von Deutschland. Dieser muss deutlich früher ansetzen. Klar ist: Unsere Winzerinnen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit, um der Klima- und Artenkrise zu begegnen, die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu tätigen und die Hofnachfolge zu regeln. Bei allem, was wir heute entscheiden, muss unser Maßstab die Generation der Landwirtinnen sein, die in den Startlöchern stehen. Sie sind die Zukunft, und nur mit ihnen zusammen hat unsere Landwirtschaft auch eine Zukunft.