Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich natürlich, dass wir heute den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte hier in erster Lesung in den parlamentarischen Prozess bringen. Was meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits erwähnt haben: Es gibt bei uns bereits eine Regulierung für Kreditdienstleister. Aber mit der nationalen Umsetzung dieser europäischen Richtlinie vereinheitlichen wir das Ganze nun europaweit. Wir haben im Koalitionsvertrag ganz bewusst den Satz verankert, dass wir die Bankenunion vollenden wollen. Genau dazu trägt die nationale Umsetzung dieser EU-Richtlinie auch ein kleines Stückchen bei. Natürlich tragen wir mit einer solchen Harmonisierung auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Banken und zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Mit dieser Richtlinie wird auch ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Übertragung von Kreditforderungen geschaffen. Es wird also ganz klar geregelt, wie Banken sogenannte notleidende Kredite an Fonds oder Versicherungen zum Beispiel veräußern können. Kollege Lennard Oehl hat eben schon sehr ausführlich erläutert, was notleidende Kredite sind. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Handel mit notleidenden Krediten in Europa harmonisieren und sehr transparent gestalten. Zur Funktion und Wichtigkeit eines solchen Kreditzweitmarktes – die Finanzierung wirtschaftlicher Investitionen soll sichergestellt werden – ist aus meiner Sicht bereits genug gesagt worden. Wenn man hier als Letzter redet, dann muss man nicht alles noch mal wiederholen. Deswegen möchte ich als zuständiger Berichterstatter für den Bereich der Finanzaufsicht nur noch einmal kurz auf die Rolle der BaFin eingehen. Als Aufsichtsinstitution wird sie darauf achten, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und dass der Verkauf von Krediten auch die Rechte von Kreditnehmern nicht beeinträchtigt. Durch die jährliche Risikobewertung, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet, wird die Aufsicht überhaupt erst in die Lage versetzt, die Entwicklung eines solchen Kreditzweitmarktes zu beobachten und sie gegebenenfalls in Zukunft auch noch mal anzupassen, wenn das notwendig erscheint, um die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten. Die BaFin wird dazu zukünftig auch im Austausch mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden stehen. Das ermöglicht überhaupt erst, dass Kreditdienstleister europaweit in einem sicheren und geregelten Umfeld agieren können. Ich bin also überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt machen, um einen modernen, effizienten und sicheren Finanzmarkt nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Europäischen Union sicherzustellen. Langer Gesetzestitel, kurze Rede – aber die Vorrednerinnen und Vorredner haben alle anderen maßgeblichen Dinge gesagt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss, schenke uns die letzte Minute und danke für die Aufmerksamkeit.