- Bundestagsanalysen
Stimmt. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürger auf den Tribünen! Ich schließe mich zunächst einmal der Kritik von Stefan Müller an, will aber ein bisschen Wasser in den Wein schütten, was den tatsächlichen Verbraucherschutz angeht.
Ob wir mit diesem Gesetz die Richtlinie so hätten umsetzen müssen, das müsste man mit der EU diskutieren. Aber das vorliegende Gesetz soll eben eine Harmonisierung bei den sogenannten Non-performing Loans erzeugen.
Da allerdings – und das haben Sie offensichtlich übersehen, Kollege Oehl – Kreditdienstleister oftmals gleichzeitig als Inkassounternehmen tätig sind, unterliegen sie nach geltender Rechtslage – und da möchte ich Sie dann belehren; zumindest bei dem, was ich entnehmen konnte – neben der Aufsicht nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zusätzlich der Rechtsdienstleistungsaufsicht nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, im folgenden „RDG“ genannt, welche ab 2025 beim Bundesamt für Justiz liegen soll.
Um nun eine Doppelaufsicht – das haben Sie eben ausgeführt, aber nicht zu Ende gedacht – durch die BaFin und das BfJ zu verhindern, nimmt das Vorhaben die Kreditdienstleister aus dem Anwendungsbereich des RDG heraus. Diese Vorgehensweise klingt zunächst einmal insbesondere für die Verbraucher völlig unverfänglich, aber Sie gehen da meilenweit an dem Schutzziel, das Sie verfolgen, vorbei. Denn das Inkasso aufgekaufter notleidender Kredite dürfte nach dem vorliegenden Gesetz künftig nur noch von sogenannten Kreditdienstleistungsinstituten betrieben werden. Diese benötigen dann, wie Sie es gesagt haben, für diese Tätigkeit wie oben beschrieben eine gesonderte Zulassung. Und das Gesetz sieht tatsächlich die BaFin als Aufsicht vor.
Hierin liegt aber auch genau der Knackpunkt des Gesetzes, exakt in § 1 Absatz 2 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Damit fallen nämlich große Kreditleistungsinstitute mit ihrem Inkassogeschäft komplett aus dem RDG heraus.
Beifall bei der AfD)
Das betrifft, meine Damen und Herren, etwa 20 Millionen Forderungen. Damit besteht – und damit geht dieses Gesetz wieder in eine völlig falsche Richtung – die Gefahr der Ausbildung einer uneinheitlichen Rechtspraxis und damit der Konterkarierung des Ziels, das Sie sich gesetzt haben, nämlich der Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen. Zwar sieht der Entwurf eine Zusammenarbeit zwischen BaFin und BfJ vor; die ist allerdings sehr vage beschrieben.
Fazit: Das Gesetz sollte auf das gesetzgeberische Ziel hin angepasst werden und sich auf die Regelung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite von Banken beschränken. Bereits regulierte Rechtsdienstleistungen bedürfen keiner weiteren Aufsicht. Des Weiteren sollte die Bereichsausnahme – auch die haben Sie hier drin – für Rechtsanwälte nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 gestrichen werden, stellt sie doch eine unzulässige und durch nichts zu begründende Privilegierung von Rechtsanwaltskanzleien dar, die aufgrund des vorliegenden Gesetzes sogar zu einer Umgehung der Vorgaben genutzt werden könnte. Faktisch kann damit auch hier wieder Missbrauch betrieben werden.
Beifall bei der AfD
Genau!)
Des Weiteren schießen sie wie immer bei der Umsetzung von Richtlinien übers Ziel hinaus. Der Außendienst von Inkassounternehmen wird durch dieses Gesetz erschwert.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Denn zukünftig wird in bar keine Ratenzahlung an Inkassodienstleister mehr möglich sein.
Alles in allem würden wir uns bei bisherigem Stand des Gesetzes zunächst enthalten. Wir begleiten die Beratung und schauen, ob Sie die guten Ratschläge der Serviceopposition aufnehmen.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD
Sehr gut!)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Sascha Müller, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)