Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte zunächst einmal mit einem Dank beginnen, mit einem ausdrücklichen Dank an die fünf demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus und an die sechs Parteien, die dahinterstehen. Es freut mich wirklich sehr, dass wir uns bei diesem wichtigen Thema, der Reform des Parteienrechts, auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen konnten. Diese konstruktive Zusammenarbeit ist ein Wert an sich und stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie, meine Damen und Herren. Weil hier schon viel über grundsätzliche Fragen der Parteienarbeit und des verfassungsrechtlichen Auftrags gesprochen worden ist, will ich ganz konkret sagen, was wir uns mit dem Gesetzentwurf vorgenommen haben. Wir haben viele Stunden zusammengesessen und wichtige Fragen von Transparenz und Finanzierung der politischen Arbeit hin- und herbewegt. Ein Beispiel ist dabei immer wieder aufgetaucht, nämlich die spannende Frage: Wie muss man eigentlich mit den Würstchen umgehen, die der örtliche Metzger einer Partei für ihre Veranstaltung spendiert? Und ich meine jetzt nicht die Frage, ob man sie kocht oder grillt, sondern die Frage, wie eine Partei mit diesem Sachwert umgehen muss, den ihr die Metzgerei zukommen lässt. Das mag jetzt banal erscheinen, und ich nehme auch Schmunzeln hier im Raum wahr, aber das Thema hat es in sich; denn wie mit diesen Würstchen umzugehen ist, hängt davon ab, ob die Metzgerei von der Partei eine Gegenleistung erhält. Es geht also um die Frage, ob es sich hier eben nicht um eine Sachspende, sondern um sogenanntes Sponsoring handelt, was bisher nicht transparent offengelegt werden muss. Wenn sich also bei dieser Parteiveranstaltung die betreffende Metzgerei als die beste in der gesamten Umgebung präsentieren darf, dann handelt es sich dabei um eine Gegenleistung, und damit handelt es sich um Sponsoring, und das muss künftig offengelegt werden, meine Damen und Herren. Dieses kleine, simple Beispiel bringt ziemlich gut auf den Punkt, worum es beim Thema „mehr Transparenz“ eigentlich geht; denn was für die kleine Metzgerei gilt, das gilt eben auch für die Vielzahl der großen Sponsorinnen und Sponsoren. Und bei Parteitagen reden wir halt eben nicht über Würstchen, sondern ganz schnell über ganz andere Summen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen dort einen repräsentativen Stand für 5 000 Euro aufstellen darf. Da kommen ganz andere Beträge zustande. Zukünftig müssen alle Parteien Einnahmen aus Sponsoring, egal ob Würstchen oder Stand auf dem Parteitag, die im Einzelfall 750 Euro oder in einem Jahr 6 000 Euro überschreiten, in einem Bericht veröffentlichen. Meine Partei macht das schon seit zehn Jahren – freiwillig. Nun ist es für alle verpflichtend. Damit schieben wir der verdeckten Unterstützung von Parteien einen Riegel vor und machen solche Zuwendungen, die nicht unter die Spendenregeln fallen, endlich transparent. Was wir auch im Sinne von mehr Transparenz geregelt haben, ist der Umgang mit verdeckten Werbemaßnahmen, sogenannten Parallelaktionen. Die Parteien können sich nun nicht mehr hinter der vermeintlich eigenmächtigen Werbung durch andere für ihre Partei verstecken. Wenn zum Beispiel eine Person oder Organisation eine Plakataktion startet, die im Sinne einer bestimmten Partei ist, dann ist das eine solche Parallelaktion. Sobald die betroffene Partei davon erfährt, muss sie entweder verlangen, diese Aktion zu unterlassen, oder die entsprechende Werbemaßnahme als Spende verbuchen. Damit nehmen wir auch die Parteien in die Verantwortung und in die Pflicht und machen deutlich, dass solche Parallelaktionen zukünftig nicht mehr als verdeckte Parteienwerbung möglich sein werden. Man muss dann schon sehr, sehr offen damit umgehen, wer hier eigentlich wen unterstützt. Das muss am Ende auch als Spende verbucht werden, und das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben diesen wichtigen Fortschritten gehen wir auch einen entscheidenden Schritt, um unserer digitalen Lebensrealität im Bereich der Parteienarbeit Rechnung zu tragen; darüber ist hier auch schon gesprochen worden. Während der Coronapandemie haben wir uns alle notgedrungen im Eiltempo digitalisiert. Auch die Parteiarbeit hat neue Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, weil wir uns alle nicht mehr in Präsenz treffen konnten. Viele dieser Beteiligungsmöglichkeiten haben sich bewährt, und deshalb macht es Sinn, sie dauerhaft zu etablieren. Wir schaffen damit die Möglichkeit, digital an der Parteiarbeit mitzuwirken. Dabei geht es um digitale oder hybride Parteitage, aber auch um die Möglichkeit, Abstimmungen und Beschlussfassungen digital durchzuführen; denn es ist eben wie im richtigen Leben: Inzwischen schalten wir uns genauso oft digital zusammen, wie wir uns in Präsenz treffen. Da macht es Sinn, das auch auf die Arbeit von Parteien zu übertragen. Das ist ein Schritt, der lange eingefordert wurde, und den wollen wir nun endlich gehen, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Nietan hat es eben gesagt: Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht Anfang dieses Jahres auf unsere Klage hin die Erhöhung der Parteienfinanzierung aus der letzten Wahlperiode gekippt. Es brauchte also eine neue Regelung. Aber anders als diese gescheiterte Anhebung enthält unser Gesetzentwurf nun eine ausführliche Begründung des unerlässlichen Mehrbedarfs aller Parteien, und zwar auf Grundlage eines nachvollziehbaren Zahlenmaterials. Es ist mir sehr wichtig, das an dieser Stelle so zu betonen. Die Begründung ist substanziell; die haben wir auch gemeinsam erarbeitet. Ich bin mir sicher, dass das auch dem Akzeptanzverlust für das System der Parteienfinanzierung aktiv entgegenwirkt. Wir tragen damit auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich Rechnung. Wenn man mit allen demokratischen Fraktionen einen Konsens sucht, dann geht das nicht ohne Kompromisse. So haben wir zwar die allermeisten Dinge aus dem Koalitionsvertrag einarbeiten können; wir haben uns aber auch auf die Opposition zubewegt beim Thema Veröffentlichungsgrenze. Unser Entgegenkommen wurde freundlich erwidert, sodass wir nun einen wirklich runden Gesetzentwurf haben, in dem sich alle wiederfinden. In dem Sinne freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen. Wenn es noch etwas zu verbessern gibt, dann werden wir das selbstverständlich berücksichtigen. Herzlichen Dank.