- Bundestagsanalysen
Tagesordnungspunkt:
a)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze b)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union c)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes d)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften e)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Sichere digitale Identitäten schnellstmöglich in Deutschland einführen f)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Vermarktung regionaler Lebensmittel stärken – Agrarexporte ausbauen 2.Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes –zu dem Antrag der Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 20 Jahre Guantánamo – Gefangenenlager umgehend schließen i)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Jürgen Pohl, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen j)Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9/23 und 2 BvE 10/23
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war im März dieses Jahres, als der Deutsche Bundestag eine Reform des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag beschlossen hat. Mit dieser Wahlrechtsreform sollten verschiedene Ziele erreicht werden. Insbesondere ging es darum, bei der nächsten Bundestagswahl die Größe des Parlaments wirksam zu reduzieren, einen kleineren Deutschen Bundestag zu haben und damit ein Vorhaben umzusetzen, an dem viele Parlamente in vergangenen Legislaturperioden gescheitert sind.
Die Bundestagsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass diese Reform nicht nur verfassungskonform ist, sondern dass sie auch und vor allem in der Sache wirksam ist und zu einer Verkleinerung des Deutschen Bundestages führt. Deswegen ist es gut, dass wir das in diesem Jahr auf den Weg gebracht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Man kann in dieser Frage natürlich auch anderer Meinung sein. Man kann politisch der Auffassung sein, dass diese Reform nicht die richtigen Hebel in Bewegung setzt; man kann juristisch anderer Auffassung sein. Das ist normal. Und weil das so ist, kann man sich auch vor dem höchsten deutschen Gericht gegen diese Wahlrechtsreform wehren, und das tun auch Fraktionen, die hier im Deutschen Bundestag vertreten sind. Dazu gehört auch die Fraktion Die Linke.
Wenn ich das Ansinnen des Rechtsausschusses hier richtig verstehe, geht es in dem vorliegenden Beschlussentwurf nur darum, dass der Rechtsausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages empfiehlt, der Präsidentin zu erlauben, für das Verfahren gegen die Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke Prozessbevollmächtigte zu benennen. Das ist bei jedem Organstreitverfahren so, in dem der Deutsche Bundestag Kläger oder Beklagter ist. Das haben wir schon immer so gemacht, und das sollten wir auch in dieser Frage wieder so machen. Denn wenn der Deutsche Bundestag Beklagter in einem Verfahren ist, dann braucht er eine vernünftige Prozessvertretung. Diese auszusuchen, ist Sache der Präsidentin, im Benehmen mit den Fraktionen. Das machen wir dieses Mal wieder so. Deswegen bitten wir um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Vielen Dank.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Ansgar Heveling das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)