Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte verbessert unser Gesundheitssystem deutlich. Zugänge werden erleichtert, und Versorgungsprobleme aufgrund des demografischen Wandels können in den Griff bekommen werden. Insofern begrüße ich, dass wir heute die beiden Gesetze diskutieren, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass das schon früher passiert wäre. – Da sind wir uns ja schon mal einig. Für den Erfolg ist ein niederschwelliger, unkomplizierter Zugang zu den Anwendungen für alle Beteiligten die wichtigste Voraussetzung. Die Aufnahme unstrukturierter Daten in die ePA auf Wunsch des Versicherten ist meiner Meinung nach fragwürdig, da diese Daten nicht systematisch durchsucht und ausgewertet werden können. Hier werden Ressourcen der Krankenkassen gebunden und Kosten verursacht, ohne dass dafür ein relevanter Mehrwert entsteht. Während Corona haben wir gesehen, wie offen die Menschen gegenüber der Telemedizin sind. Dieses Instrument kann uns dabei helfen, eine bessere Versorgung zum Beispiel für Menschen im ländlichen Raum oder für solche mit begrenztem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu ermöglichen. Das reduziert Wartezeiten, erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung und verbessert letztendlich die Lebensqualität vieler Menschen. Allerdings springt der Gesetzentwurf hier zu kurz: Gerade auch telemedizinische oder softwaregestützte Konsile sollten grundsätzlich und für alle medizinischen Richtungen zur Verfügung stehen. Die Anerkennung der Vielfalt der Telemedizin als gleichwertig zu analogen Leistungen sollte nicht nur auf die Videosprechstunde beschränkt sein. Damit alle diese sinnvollen Leistungen auch tatsächlich in der Versorgung ankommen, müssen die Leistungserbringer auch entsprechend befähigt werden. Das wird sicherlich auch Geld kosten. Hier werden wir noch darüber sprechen müssen, ob wir – analog zum stationären Bereich – ein Praxiszukunftsgesetz für den ambulanten Bereich benötigen. Auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz begrüßen wir grundsätzlich, damit eine bessere Anbindung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht werden. Durch die Analyse großer Datenmengen kann KI bei der Früherkennung von Krankheiten, der personalisierten Medizin und der Optimierung von Behandlungsplänen unterstützen. Dies ermöglicht eine präzisere und effektivere Gesundheitsversorgung. Deshalb ist es auch richtig, dass es zukünftig bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben eine bundeslandübergreifende Zuständigkeit geben soll. Wichtig ist: Gesundheitsschutz muss dem Datenschutz auf Augenhöhe begegnen. Um das Potenzial von Gesundheitsdaten vollständig ausschöpfen zu können, muss zudem sichergestellt sein, dass allen Akteuren mit einem legitimen Nutzungszweck gleichberechtigte Datenzugänge und Nutzungsrechte gewährt werden. Gemeinwohlorientierte und privat initiierte Forschung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Den Nutzen der Forschung haben immer in beiden Fällen die Patienten. Das Gleiche gilt auch für den Zugang und die Nutzung von Sozialdaten. Außerdem würde ich mir wünschen, dass bei den datengestützten Erkennungen von Gesundheitsrisiken durch alle Kranken- und Pflegekassen auch die präventive Versorgung von potenziellen Pflegebedürftigen als Zweck ergänzt wird. In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist die Integration digitaler Technologien in das Gesundheitswesen ein unumgänglicher Fortschritt, der das Potenzial hat, das Leben von Millionen zu verbessern. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist keine bloße Option, sondern eine dringende Notwendigkeit, die darauf abzielt, die Effizienz, den Zugang und die Qualität der Gesundheitsversorgung für jeden einzelnen Bürger zu optimieren. Die beiden Gesetze gehen in die richtige Richtung, bleiben aber nicht selten hinter den Erwartungen zurück, auch deshalb, – – weil viele wichtige Entscheidungen als Verordnung geregelt werden sollen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verbesserung des Gesetzes. Ich bedanke mich bei Ihnen.