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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Zeit um drei Jahre zurückdrehen würden, befänden wir uns im ersten Jahr der Pandemie, ein in Rekordzeit entwickelter Impfstoff gegen Corona stünde kurz vor der Zulassung, der überwiegende Teil der Bevölkerung fieberte dieser Innovation entgegen. Der Impfstoff wurde maßgeblich von einem deutschen Unternehmen mitentwickelt. Das klingt zunächst nach einer Erfolgsgeschichte. Zur Wahrheit gehört aber auch: Viele sehr wesentliche Daten darüber, ob dieser Impfstoff seine Hoffnungen erfüllt, erhielten die Wissenschaftler aus Israel, nicht aus Deutschland.
Forschung, Innovation und medizinische Versorgung im 21. Jahrhundert sind ohne effektive Gesundheitsdatennutzung kaum mehr möglich. In der Forschung, auf der der Gesundheitsbereich beruht, stehen wir in Deutschland schon jetzt im internationalen Vergleich nicht gut da; so ehrlich muss man zunächst sein. Krebs, Demenz, Diabetes – in einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns gegen viele große, im Alter zunehmende Volkskrankheiten besser wappnen. Dazu ist Forschung, dazu sind Gesundheitsdaten nötig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Fachkräfte im Gesundheitswesen werden rarer. Sie sind nicht durch Digitalisierung zu ersetzen, aber Digitalisierung sollte ihre Arbeit erleichtern. Ein ganz praktisches Beispiel sind Videosprechstunden; für sie heben wir auch die Mengenbegrenzungen auf. Wir kombinieren mit diesen Gesetzen beides: nützliche Digitalisierung im Alltag und die gemeinwohlorientierte Weiterverwendung von Daten. Das wird die Versorgung in Deutschland enorm steigern.
Das Herzstück der Gesetze ist die elektronische Patientenakte. Dieses Herz wird nun beginnen, im Alltag zu schlagen. Wenn Sie einen mehrfacherkrankten 60-jährigen Menschen heute fragen würden, auf wie viel Papierbögen er seine Krankengeschichte schon eintragen musste, ist die wahrscheinliche Antwort: unzählbar viele. Aus „unzählbar viele“ wird im Idealfall „eins“: einmal Erfassung der Krankengeschichte, stets aktualisiert, aber nie wieder vollständig abgefragt. Das ist unser Ziel. Das schafft Zeit und reduziert Bürokratie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen ist das Gesetz so wichtig.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Denn Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte, sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren, und das ist die Behandlung der Patienten.
Ein weiteres einleuchtendes Beispiel ist die Medikationsübersicht. Mithilfe der ePA erhalten Patientinnen und Patienten und Behandler eine schnelle und vor allen Dingen aktuelle Übersicht über die jeweils eingenommenen Medikamente. Auch das ist ein enormer Gewinn für die Patientensicherheit.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, es sei denn, sie widersprechen. Aber einmal richtig erhobene Daten und die ePA bringen einen unschätzbaren Wert für alle.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Datennutzung scheitert aber häufig an unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf EU-, auf Bundes-, auf Landesebene, den Datenschutzbeauftragten der Länder, des Bundes und den Aufsichtsbehörden. Am Ende sehen manche den Wald vor lauter Bäumen nicht; das muss man wirklich sagen, wenn man in die Praxis schaut. Das führt in der Praxis dazu, dass viele sich nicht trauen, Gesundheitsdaten zur Verbesserung von Forschung, Qualitätssicherung und Patientensicherheit zu nutzen. Hier schaffen wir eindeutig mehr Klarheit durch einheitliche Regelungen in diesem Gesetz, und das ist auch absolut notwendig.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz bereitet auch einen Paradigmenwechsel vor. Wir wollen ein System, das nicht nur Erkrankungen behandelt; wir wollen ein System, das viel früher hilft. Krankenkassen sollen beispielsweise auf Gesundheitsgefährdungen bei ihren Versicherten jeweils hinweisen dürfen, zum Beispiel, wenn ein besonderes Risiko für eine Krebserkrankung vorliegt, zum Beispiel, wenn bei einer Arzneimittelverordnung Kombinationen mit problematischen Wechselwirkungen auffallen.
Gesundheitsdatennutzung ist auch ein Standortfaktor. Wenn man bei diesem Standortfaktor zurückfällt, fällt auch die Spitzenversorgung zurück – auch in Deutschland. Datennutzung dient zudem der Patientensicherheit. Sie macht unsere Versorgung besser und dient damit allen Bürgerinnen und Bürgern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist überfällig, dass wir in Bezug auf Datennutzung, in Bezug auf Digitalisierung mit diesen Gesetzen eine Aufholjagd beginnen. Seien Sie dabei! Unterstützen Sie unsere Gesetzentwürfe!
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das Wort nunmehr der Kollege Erwin Rüddel, CDU/CSU Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)