Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Geissler, haben Sie eigentlich zur Kenntnis genommen, dass es eine Initiative für lebenswerte Städte und Gemeinden gibt, die 978 Kommunen umfasst? Sehr, sehr viele davon sind CDU- oder CSU-regiert, und über 100 davon liegen allein in Bayern. So viel zum Thema „Was wünschen sich die Kommunen?“. Diese fordern ganz klar ein neues Straßenverkehrsgesetz und davon abgeleitet eine neue Straßenverkehrs-Ordnung, und das bringen wir heute auf den Weg. Wem gehört die Stadt? Unter dieser Überschrift diskutieren wir seit Langem, wie wir in zunehmend engen Räumen ein gutes Nebeneinander verschiedener Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer organisieren. Mir geht es so wie Swantje: Ich bin auch Kommunalpolitikerin gewesen, bevor ich in den Bundestag kam, war auch Verkehrspolitikerin vor Ort und bin sehr oft verzweifelt. Denn wenn wir gute Projekte hatten – parteiübergreifend gewollt –, sind wir an der Straßenverkehrs-Ordnung gescheitert: bei der Ausweisung von Zebrastreifen, bei der Anordnung von Tempo 30, bei zusätzlichen Busspuren etc. Deswegen ist das auch für mich ein besonderer Tag, dass wir es jetzt endlich schaffen, den Kommunen die Freiheit und das Recht zu geben, das zu entscheiden, was sie am sinnvollsten entscheiden können, nämlich wie sie ihre Mobilität vor Ort gut organisieren. Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes leiten wir einen Paradigmenwechsel ein. Bisher zählten nur die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs. In der Vergangenheit musste jede kleinste Abweichung, die den Verkehrsfluss irgendwie beeinträchtigen konnte, sehr aufwendig und bürokratisch geprüft und begründet werden. Es gab Abschnitte mit Tempo 30, weil da eine Kita war, dann war 100 Meter wieder Tempo 50, und dann war wieder Tempo 30, weil da ein Altersheim war. Das hat einen Schilderwald, eine Verwirrung und keine Flüssigkeit des Verkehrs hervorgebracht. Jetzt schaffen wir die Möglichkeit, in solchen Situationen durchgehend Tempo 30 anzuordnen, was ja auch absolut sinnvoll ist. In Zukunft wird es auch einfacher sein, gesonderte Busspuren einzurichten, ebenso wie es leichter sein wird, Anwohnerparkzonen auszuweisen. Ja, es wird noch einer Begründung bedürfen; das stimmt. Aber es reichen in Zukunft Prognosen, und es müssen nicht aufwendige mehrjährige Untersuchungen von den Kommunen gemacht werden, um diese Dinge anzuordnen. Die in der Beschlussempfehlung enthaltene Entschließung enthält noch weitere Vorschläge, an denen wir auch weiterhin arbeiten, die insbesondere die Digitalisierung der Parkraumüberwachung und generell die Stärkung des Präventionsprinzips betreffen. Denn wenn im Arbeitsschutz Vision Zero schon möglich und Realität ist, wieso soll das im Verkehr nicht der Fall sein? Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf können Kommunen jedoch sehr viel umsetzen und das deutlich einfacher, als das bisher der Fall war. Und das ist gut so. Wir fassen also zusammen: Diese Reform ist sozial, weil sie die Verkehrssicherheit für besonders Schutzbedürftige stärkt. Sie ist grün, weil sie den Klimaschutz und die Mobilität mit Bus, Bahn, Fahrrad und alternativen Antrieben stärkt. Und sie ist liberal, weil sie Entscheidungsfreiheit vor Ort stärkt und unnötige Bürokratie abbaut. Es ist also ein richtig schönes Gesetz, was ganz konkret zeigt, wie die Ampelkoalition einen Fortschritt für unser Land und mehr Lebensqualität für alle bringt. Vielen Dank.