Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit den geplanten Änderungen des Düngegesetzes werden erforderliche nationale Vorschriften zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung – das ist ein schönes Wortunikum – erlassen. Das bedeutet wiederum neue Eingriffe und Vorschriften für die Bäuerinnen und Bauern bei der Düngung. Auch ich setze, gerade als gelernter Landwirtschaftsmeister, auf die gute fachliche Praxis unserer Bäuerinnen und Bauern. Sie ist meines Erachtens die beste Grundlage dafür, dass wir hochwertige Erzeugnisse bei gleichzeitig niedrigstem Betriebsmitteleinsatz bekommen. Das ist letztendlich das Bestreben der Bäuerinnen und Bauern bei der Bewirtschaftung der Flächen. Sie haben überhaupt keinen Sinn dafür, eine Überdüngung zu tätigen, wie es immer wieder in der Diskussion, insbesondere von der Grünenfraktion, polemisch vorgetragen wird. Da stellt sich die Frage: Wie gestalten wir die Umsetzung zukünftig? Da müssen wir schon feststellen, dass die Messergebnisse im jetzigen System mit einer Messstelle für eine Fläche der Größe von 25 Quadratkilometern – Herr Kollege Hocker hat es ja hier anerkannt – nichts aussagen. Da muss nachgearbeitet werden. Vor allen Dingen müssen wir dafür sorgen, dass die Bäuerinnen und Bauern, die richtig, vernünftig und vor allen Dingen auch angepasst düngen, in Roten Gebieten nicht die Leidtragenden sind und für diejenigen mithaften müssen, die letztendlich die Überdüngungen tätigen. Und diesem Anspruch wird dieses Gesetz nicht gerecht; das muss man so sehen. Es geht vor allen Dingen auch darum, die Parameter für das Monitoring zu benennen. Es ist zwar niedergeschrieben, dass ein Monitoring eingeführt wird, aber nicht, wie das Monitoring gestaltet wird. Das bleibt dieser Gesetzentwurf schuldig. Zusätzlich soll dann noch eine Stoffstrombilanzierung draufgesattelt werden, was doppelt gemoppelt ist und für die Bäuerinnen und Bauern hinterher vor allen Dingen zusätzliche Bürokratie bedeutet. Die Koalition, Herr Kollege Hocker, hat sich doch zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen. Mit diesem Gesetzentwurf belasten Sie die Bäuerinnen und Bauern wieder zusätzlich. Das kann doch nicht Ihr Ansinnen sein. Da hoffe ich schon, dass Sie sich in den Diskussionen, die wir noch führen werden, tatkräftig für Verbesserungen einsetzen und sich nicht hinter den Vorstellungen des grünen Bundesministers verstecken. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute Beratung und eine schöne Anhörung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. – Die restlichen Minuten schenke ich Ihnen.