Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Struck’sche Gesetz, das hier so oft zitiert wird, ist eines selbstbewussten Parlamentes würdig. Die Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, den wir überprüfen und den wir besprechen. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf muss ich allerdings sagen, dass ich gar nicht weiß, ob wir das Struck’sche Gesetz darauf anwenden können; denn aus meiner Sicht ist er so gut geworden, dass wir zwar gerne noch mal in der öffentlichen Anhörung darüber sprechen können. Aber es ist jetzt schon ein starkes Gesetz, und es ist ein mutiges Gesetz. Jeder Soldat, jede Soldatin in Deutschland – es sind inzwischen Millionen – hat geschworen – die Staatssekretärin hat es eben gesagt –: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Die Extremisten, über die wir hier sprechen, haben also einen Eid geschworen, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Sie lehnen sich aber mit Wort und Tat gegen genau diese freiheitliche demokratische Grundordnung auf. Es handelt sich hier, Herr Nolte, nicht mehr um Kameradinnen und Kameraden. Sie haben dieses Recht verwirkt. Sie haben ihren Eid gebrochen. Sie wollen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen. Diese Menschen gehören nicht in unsere Bundeswehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist keinem Menschen zu erklären, dass es, nachdem die Disziplinarvorgesetzten dies erkannt haben, dann im Durchschnitt noch vier Jahre dauert – manchmal sogar länger –, um diese Menschen aus der Bundeswehr zu entfernen. Es ist keinem zu erklären, dass diese Menschen zu Hause sitzen, weil sie keinen Dienst leisten dürfen, und sogar noch dafür bezahlt werden; dass sie freie Heilfürsorge haben und Versorgungsansprüche erwerben. Das geht nicht. Das kann man keinem Menschen erklären. Deshalb ist es gut, hier ein starkes Gesetz zu schaffen. Was sagt das starke Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die Disziplinarvorgesetzten, die die Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten haben – auch im Einsatz –, treffen die Entscheidung. Die Dienststelle entlässt per Verwaltungsakt. Aus sozialen Gründen erhalten diese aus Sicht der Truppe erkannten Extremistinnen und Extremisten weiterhin 50 Prozent ihrer Bezüge. Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und die Bundeswehr recht bekommt, dann muss dieses Geld – oberhalb des Pfändungsfreibetrages – neuerdings zurückgezahlt werden. Das ist richtig, das ist konsequent, das ist mutig. Frau Staatssekretärin, wir bedanken uns ganz aufrichtig für diesen guten Gesetzentwurf des Bundesverteidigungsministeriums. So werden wir das tun. Extremisten haben keinen Platz in unserer Truppe. Vielen Dank.