Das war jetzt ein kurzer Crashkurs über das Bundesteilhabegesetz. Jetzt wünsche ich noch einen schönen Abend. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im Antrag der CDU nach Lösungen gesucht, und, lieber Kollege Herr Oellers, ich hätte irgendwie gedacht, dass wir beide heute hier in diesem Zusammenhang vielleicht auch ein bisschen über Sozialrecht schwätzen könnten. Es ist ja so: Wir haben 2016 das sogenannte Bundesteilhabegesetz gemeinsam eingeführt. Und ich habe als teilhabepolitischer Sprecher meiner Fraktion gesagt: In dieser Legislatur lege ich den Schwerpunkt wieder auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Warum erwähne ich das in dem Zusammenhang? Weil es ganz, ganz wichtig ist, festzuhalten, dass viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit sogenannten geistigen Behinderungen, Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben. Dieser begründet beispielsweise auch Assistenzleistungen und Förderung der Talente im Bereich der sportlichen Aktivitäten; so steht es in sämtlichen Einzelnormen im SGB IX. Das heißt, hier sind schon recht gute Grundlagen geschaffen, um das zu fördern, um das überhaupt bei den Menschen ankommen zu lassen. Wir haben also schon jetzt eine gute Grundlage, damit auch Menschen mit geistigen Behinderungen gefördert und insbesondere die sportlichen Aktivitäten in den Vordergrund gerückt werden können. Aber Grundlage dafür ist, dass dieses Gesetz endlich in allen 16 Bundesländern ausgeführt wird. Deshalb haben wir in der Ampel gesagt: Wir evaluieren das Bundesteilhabegesetz, damit es bei den Menschen ankommt. – Und das machen wir ja aktuell auch. Was auch noch wichtig ist: Die Eingliederungshilfe ist so eine Einzelnormgeschichte. Ich will jetzt gar nicht so weit in die rechtswissenschaftliche Dogmatik hineingehen; aber vielleicht kriegen wir es auch noch hin, wenn wir das BTHG evaluieren, dass Eingliederungshilfeleistungen sozialraumorientiert werden. Was bedeutet das in dem Zusammenhang? Das bedeutet in dem Zusammenhang, dass sich auch der Träger der Eingliederungshilfe darum bemüht, dass nicht nur ausgehend von den einzelnen Personen, von den einzelnen Leistungsberechtigten Leistungen und Orte geschaffen werden, wo Menschen vielleicht auch zu Spitzensportlern ausgebildet werden können, indem wir bei der Frühförderung anfangen, dann über die Schulförderung und die Förderung im privaten Bereich. So könnten wir es hinkriegen, dass Eingliederungshilfeleistungen eben nicht einzelnormentechnisch, sondern grundsätzlich als Rechtsnorm betrachtet werden. So kann das in der Breite der Gesellschaft ankommen. Und das ist auch das Richtige, um – gemeinsam mit den Förderungen aus den einzelnen Töpfen, gemeinsam mit der Bundesregierung, wo man dann über die Mittelverteilung redet – hier ganz viel zu schaffen. Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss ich auch noch sagen: Die Geschichte mit den Sportprothesen müssen wir uns noch mal genau anschauen. Es kann nicht sein, dass die Sportprothese nur eine Angelegenheit der Sozialversicherungsträger ist. Die Sportprothesen leisten einen Beitrag zur Teilhabe der Sportlerinnen und Sportler, die diese Prothesen benötigen, am Leben in der Gemeinschaft. Das heißt, warum sollen die Sportprothesen nicht auch Leistungen der Eingliederungshilfe sein? Noch ein letzter Satz dazu: Ich finde im Übrigen, grundsätzlich sollten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht vom Einkommen und Vermögen abhängig sein. Sie leisten einen Beitrag für mehr Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben.