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Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast am Ende dieser dreistündigen Orientierungsdebatte geht es darum, ein gewisses Fazit zu ziehen. Wichtig für den heutigen Nachmittag ist die Feststellung, dass es ganz überwiegend einen Konsens gibt, dass das Impfen an sich erstrebenswert ist, dass es einen hohen Nutzen hat und dass wir uns alle darum bemühen sollten, einen großen Teil der Bevölkerung mit dieser Impfung zu versorgen.
Die zweite Erkenntnis des heutigen Nachmittags ist, dass es auch einen Entwicklungsprozess gibt; denn die Forderung der CDU/CSU-Fraktion zur Errichtung eines Impfregisters hat jedenfalls in der SPD-Fraktion schon Berücksichtigung gefunden. Frau Kollegin Stamm-Fibich hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen. Ich denke, es ist gerade auch in Ansehung der vierten Stellungnahme des Expertenrates eine absolut richtige und wichtige Erkenntnis, dass die wissenschaftliche Begleitung auf der Grundlage aktueller Daten eine zwingende Voraussetzung für die weitere Vorgehensweise ist.
Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])
Aber wo stehen wir jetzt am Ende des zweiten und am Beginn des dritten Coronajahres? Ich denke an eine grundlegende Änderung der Strategie. In den letzten zwei Jahren waren wir darauf verwiesen, mit den herkömmlichen Erkenntnissen der Wissenschaft über Hygiene, Quarantäne, Isolation die Übertragung zu vermeiden und im Rahmen der Behandlung der Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung herbeizuführen mit dem, was die Pharmazie bis jetzt zu bieten hat.
Für die Zukunft gibt es jetzt eine fantastische Perspektive. Der heute häufig gelobte Impfstoff zeigt ganz offensichtlich Wirkung bei den Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten, die heute auf der Intensivstation liegen, sind nur noch zu einem Drittel geimpft und zu zwei Dritteln ungeimpft. Das spricht dafür, dass die schweren Verläufe durch die Impfung vermieden werden können. Also geht es darum, nunmehr dieses probate Mittel weiter anzuwenden.
Da kommen wir zu der Frage der Grundrechtskollision. Können wir zur Durchsetzung einer Impfpflicht die Individualinteressen dem Gemeinwohlinteresse unterordnen? Ich komme in der Tat zu der Erkenntnis: Ja, das müssen wir. – Denn wir haben auch in den vergangenen zwei Jahren ununterbrochen Grundrechtseinschränkungen vornehmen müssen, und zwar nicht nur mit Blick auf die Eingriffsintensität selbst, sondern auch in zeitlich-qualitativer Hinsicht.
Es kann auch dann zu einer Beendigungsnotwendigkeit kommen, wenn aufgrund eines anderen Mittels die dauerhafte Aufrechterhaltung eines vielleicht leichteren Grundrechtseingriffs ganz einfach nicht mehr vertretbar ist. Ich denke, da muss dann auch die angebliche Vernunft des Einzelnen, die ja im Prinzip aus Sicht der Gemeinschaft als unvernünftig eingestuft werden kann, untergeordnet werden, und es gibt dann auch im Rahmen der Grundrechtskollision die Verpflichtung des Staates, die Funktionstauglichkeit und Leistungsfähigkeit von Einrichtungen des Gemeinwohls – Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen, Senioreneinrichtungen – sicherzustellen und auch die dauerhafte Belastung derjenigen, die dort verantwortungsvoll ihre Arbeit versehen, aufzuheben.
Wir brauchen also hier und heute eine konsequente Entscheidung. Wir brauchen sie datenbasiert, um die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens weiter dauerhaft nachweisen zu können. Und wir brauchen selbstverständlich auch eine schnelle Reaktion. Insofern kann ich mich nur sehr schwer mit dem Vorschlag der vorgeschalteten Pflichtberatung auseinandersetzen; denn auch jetzt ist ja vor der Impfung eine Beratung verpflichtend. Das heißt, derjenige, der sich schon positiv mit dem Gedanken einer Impfung auseinandersetzt, hat jederzeit die Möglichkeit – gerade auch im direkten Kontext der Impfung –, diese Beratung wahrzunehmen.
Ich bin deshalb tendenziell dafür, dass wir uns mit einer zügigen, flächendeckenden Impfung in Begleitung eines Impfregisters beschäftigen. Das muss mit äußerster Priorität geschehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Ein inhaltlicher Beitrag!
Weiterer Zuruf von der SPD: Gute Rede!)
Aus der SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege Professor Dr. Lauterbach.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)