Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich betrachte mich als Pragmatikerin, und als Pragmatikerin spreche ich mit den Menschen, die es angeht. Ich spreche mit meinen Kommunen. Was brauchen unsere Kommunen konkret, um Geflüchtete adäquat zu integrieren? Denn das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal betonen: Unsere Kommunen wollen in der Regel Geflüchtete aufnehmen; aber sie können es an manchen Stellen einfach nicht mehr, weil ihre Möglichkeiten begrenzt sind. Eine konkrete Maßnahme, die sie sich wünschen: Geflüchtete sofort und unkompliziert in Arbeit bringen können, am liebsten vom ersten Tag an. Was ich selbst immer wieder erlebe und was mir auch berichtet wird, ist ja, dass Geflüchtete, die zu uns kommen, in der Regel arbeiten wollen, sich einbringen wollen und etwas zurückgeben wollen, und sei es erst mal eben durch gemeinnützige Arbeit. Menschen, die zu uns kommen, nicht zu parken, sondern wirklich von Anfang an in eine sinnvolle Beschäftigung zu bringen, ist aus meiner Sicht ein wichtiger Integrationsdienst. Dann fühlen sie sich willkommen, werden auf Augenhöhe integriert. Es gilt, Win-win-Situationen zu schaffen. Mit der gemeinnützigen Arbeit haben wir übrigens 2015, 2016 zum Teil schon gute Erfahrungen gemacht. Wir müssen es auch schaffen, Geflüchtete, die bei uns eine Bleibeperspektive haben, genauso unbürokratisch in Arbeit bringen zu können, wie wir es mit den Geflüchteten aus der Ukraine getan haben. Auch geht es immer wieder um eine Arbeitspflicht. Die gibt es bereits; das ist schon mehrfach gesagt worden. Im Asylbewerberleistungsgesetz, § 5 „Arbeitsgelegenheiten“, heißt es: Asylbewerber, die Leistungen beziehen, arbeiten können und weder erwerbstätig noch schulpflichtig sind, sind zur Wahrnehmung einer solchen Arbeitsgelegenheit verpflichtet, wenn sie ihnen zur Verfügung gestellt wurde; ansonsten sinkt der Anspruch auf staatliche Leistungen. Im Übrigen besteht eine ähnliche Regelung auch im Sozialgesetzbuch II, hier § 16 d. Es hat sich in der Praxis allerdings gezeigt, wie schwierig es ist, solche Arbeitsgelegenheiten überhaupt zu schaffen; deswegen müssen wir auch an dieser Stelle unsere Kommunen unterstützen. Viel wichtiger ist es daher doch, anerkannte Geflüchtete schnell in die reguläre Arbeit zu bringen, zum Beispiel im Rahmen des sozialen Arbeitsmarktes. Hier ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass man nicht zwischen arbeitslosen und anerkannten Geflüchteten und arbeitslosen Deutschen unterscheiden kann. Allen Betroffenen stehen die Arbeitsmarktinstrumente der SGB II und III zur Verfügung; und diese sollten dann auch entsprechend angewendet werden. Die zuständigen Integrationsfachkräfte in den Jobcentern können sehr genau beurteilen, welche Instrumente für die weitere Eingliederungsstrategie notwendig und zielführend sind. Ein zusätzliches Integrationsmodul, wie es die Union jetzt fordert, braucht es hierfür nicht; im Übrigen dürfte es auch gar nicht zulässig sein. So viel zur Arbeitspflicht. Natürlich müssen wir auch mehr Sprachkurse anbieten, klar. Aber eine andere Möglichkeit sind auch Sprachlernprogramme. Es gibt hervorragende Selbstlernprogramme. Integration – es wurde gerade schon gesagt – ist keine Einbahnstraße. Jemand, der zu uns kommt, der bei uns Schutz sucht, muss die Bereitschaft mitbringen, sich zu integrieren. Dazu gehört auch, unsere Sprache zu lernen. Mir ist es wichtig, eine tragfähige Migrationspolitik zu gestalten. Je mehr sie in den Kommunen, je mehr sie von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, desto eher führt sie zum Erfolg – eben eine gelungene Migrationspolitik. Denn – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – wir sind und wir bleiben ein Einwanderungsland. Auch vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels müssen wir mehr Menschen in Arbeit bringen, insbesondere wenn sie langfristig in Deutschland bleiben. Wir haben das bereits geschafft – wir haben gerade erst, im September 2023, die Daten vom Institut der deutschen Wirtschaft bekommen –: Im Zeitraum von 2017 bis 2022 haben wir 1,5 Millionen ehemals Geflüchtete bzw. zu uns gekommene Schutzsuchende in sozialversicherungspflichtige Arbeit gebracht. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Zum Beispiel beschränken wir Personen nicht mehr darauf, nur in den Berufen arbeiten zu können, die ganz konkret mit ihrer Ausbildung in Verbindung stehen. Und wir erkennen die Berufserfahrung der Menschen an. Und mit der Chancenkarte geben wir langjährig Geduldeten die Möglichkeit, durch Arbeit einen regulären Aufenthaltstitel zu erlangen. Liebe Union, ich stehe ein bisschen ratlos vor Ihrem Antrag: weil er nämlich das zusammenfasst, was wir eigentlich sowieso schon tun. Ich würde mich aber freuen, wenn Sie zu einer gelingenden Migrationspolitik insgesamt weiterhin beitragen. Vielen Dank.